Verteidigungslinie von Wulff bröckelt bereits
Der zurückgetretene deutsche Präsident Wulff will seine Ferien mit einem Unternehmer bar abgegolten haben. Die Staatsanwaltschaft hat laut einer Zeitung Mühe, das zu glauben. Auch in anderen Punkten hat sie Zweifel.

Der Antrag zur Aufhebung der Immunität des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff enthält Brisantes. Die Staatsanwaltschaft Hannover zieht darin laut der «Financial Times Deutschland» die Verteidigungslinie Wulffs in mehreren Punkten in Zweifel. Sie stellt vor allem Wulffs Darstellung infrage, er habe die Kosten für drei Urlaube mit dem Filmfinanzierer David Groenewold nicht dem befreundeten Unternehmer überlassen, sondern selbst bar bezahlt.
Aus dem zwölfseitigen Antrag an Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Aufhebung der Immunität gehe hervor, dass die Staatsanwälte in wenigstens drei Fällen den Verdacht hegten, Groenewold habe Wulff «als Gegenleistung für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen» zu kostenlosen Ferienaufenthalten eingeladen.
Totale Durchleuchtung
Wulffs Angaben zu den Rückerstattungen in bar hielten die Ermittler offenbar für wenig plausibel. Minutiös haben sie die Bargeldabhebungen der Wulffs untersucht. Im zeitlichen Umfeld eines Sylt-Urlaubs im Jahr 2007 konnten sie keine entsprechenden Bargeldbezüge finden. Bei Ferien im Jahr 2008 erachten sie es zumindest als «wirtschaftlich unvernünftig», dass die Wulffs ein Weihnachtsgeschenk in bar bis im Sommer aufbewahrt hätten.
Auch bei der Nutzung eines Telefons Groenewolds fanden die Staatsanwälte Ungereimtheiten. Wulff hatte demnach angegeben, die Kosten von 931.40 Euro überwiesen zu haben. Das konnte er aber nicht nachweisen.
Wulff hatte am 17. Februar, einen Tag nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, seinen Rücktritt erklärt. Sowohl Wulff wie auch Groenewold liessen über ihre Anwälte mitteilen, ihre private Freundschaft habe nichts mit der Landesbürgschaft für eine Filmfirma zu tun, an der Groenewold beteiligt war.
dapd/rub
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