Verschärfter Inländervorrang «brutal» für Arbeitgeber
Der Zürcher Behördenchef Bruno Sauter sieht im Vorschlag des Ständerats zum Inländervorrang nur Nachteile. Die reine Meldepflicht hält er dagegen für sinnvoll.

Meldepflicht für freie Stellen ja, aber keine zwingenden Vorstellungsgespräche: Der Chef des Zürcher Amtes für Wirtschaft und Arbeit, Bruno Sauter, spricht sich gegen den «Inländervorrang» nach dem Ständerat aus. Er hält diesen für «brutal» für Arbeitgeber.
Nur schon fünf Vorstellungsgespräche zu führen sei ein grosser Aufwand für Unternehmen, sagte Sauter im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung». Werde eine Absage nicht korrekt begründet, drohe eine Busse bis 40'000 Franken. «Für kleinere Betriebe wäre das existenzbedrohend.»
Eine Flut von Rechtsfällen
Zudem geht Sauter, der auch Präsident der Schweizer Arbeitsmarktbehörden ist, davon aus, dass es zu Klagen von Personen käme, die sich diskriminiert fühlen. Es entstünde «ein gutes neues Tätigkeitsfeld für Juristen» und es drohe eine Flut von Rechtsfällen, sagte er.
Die zuständige Ständeratskommission schlägt vor, zur Umsetzung der SVP-Zuwanderungsinitiative Firmen zu verpflichten, in gewissen Fällen inländische Stellensuchende zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Mögliche Kandidaten erhielten sie von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zugewiesen. Ablehnungen müssten sie begründen.
Doppelt so viele Vermittlungen
Im Gegensatz zur Version des Ständerates hält Sauter die reine Meldepflicht, wie sie der Nationalrat vorschlägt, für «sinnvoll». «Neben der Kenntnis von einzelnen Stellen würden wir so vor allem mehr Kontakte zu den Arbeitgebern erhalten», sagte er. Es sei ein «Mehrwert» für Stellensuchende und Arbeitgeber, wenn die RAV die Firmen besser kennenlernten.
Sauter zeigt sich überzeugt, dass die erfolgreichen Vermittlungen in Berufen ohne Fachkräftemängel dank der Meldepflicht «substanziell erhöht» werden könnten. Im vergangenen Jahre habe es alleine im Kanton Zürich 3000 Vermittlungen gegeben.
Parlament entscheidet in kommender Session
Mit der Meldepflicht könnten es 5000 bis 6000 sein, schätzt er. «In Relation zu einer jährlichen Nettozuwanderung von 12'000 Personen im Kanton ist das nicht nichts.» Das Parlament wird in der kommenden Wintersession über die Umsetzungsvariante entscheiden.
SDA/chi
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