Verkehrsregime: Keine Ausnahme für Notfälle
Handwerker brauchen für jede Zufahrt in die Innenstadt eine teure Kurzbewilligung. Fährt ein Schlüsselservice notfallmässig ohne Bewilligung in die Innenstadt, erhält er per Beweis das Geld für die Busse zurück.

Es ist vier Uhr an einem Freitagnachmittag. Ort des Geschehens könnte ein Warenhaus an der Freien Strasse sein. Ein Kunde ist auf der Toilette eingesperrt, weil das Schloss in der Türe klemmt. Nun muss schleunigst ein Schlüsselservice her. Und der kommt mit einem Auto oder einem Lieferwagen. Tönt in der Theorie eigentlich einfach, ist es in der Praxis aber nicht. Das hängt mit der autofreien Innenstadt zusammen, deren Verordnung seit dem 1. Januar in Kraft ist. Sie besagt, dass Handwerker nachmittags um vier nicht mehr ohne Bewilligung in die autofreie Kernzone fahren dürfen.