Verkehrsregime als Supergau der Behörden
Wer ohne Bewilligung in die verkehrsfreie Basler Innenstadt fährt, erhält die Busse zurück, sofern er einen Notfall geltend machen kann. Doch was gilt als Notfall? Ein Kommentar.

Das Basler Verkehrsregime wurde in diesen Tagen einer wohl mehr oder weniger erstaunten Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei konnte in Erfahrung gebracht werden, dass Notfalldienste keine Dauerbewilligung zum Befahren der Innenstadt erhalten, sondern dass nur Kurzbewilligungen für den Einzelfall ausgestellt würden und diese vorgängig beantragt werden müssen. Die Ausstellung einer solchen Bewilligung nimmt dann logischerweise eine gewisse Zeit in Anspruch und dies kann dann schon mal maximal 24 Stunden betragen. Und wenn ein Notfalldienst ohne eine solche Kurzbewilligung in die heilige Innenstadt fährt, gibts eine Busse für die Missachtung des Fahrverbots, und eine solche kann dann unter Vorlage des Notfallbeweises auf einem Polizeiposten zurückgefordert werden.