Verfassungsklage gegen autofreundliche Initiative
Linke Kreise machen eine Initiative des Basler Gewerbeverbandes zum Gerichtsfall. Sie stören sich daran, dass für Autos eine Gleichbehandlung gefordert wird.

Die Gesetzesinitiative «Zämme fahre mir besser» des baselstädtischen Gewerbeverbandes wird zum Gerichtsfall. Gegen deren Gültigkeitserklärung durch den Grossen Rat vom 20. September wurde eine Beschwerde beim kantonalen Verfassungsgericht eingereicht.
Hinter der Beschwerde stehen unter anderem BastA!-Grossrat Beat Leuthard und alt Grossrat und Parteikollege Urs Müller. Sie halten die Initiative für bundesrechtswidrig, weil diese die national vorgegebene Priorisierung des Öffentlichen Verkehrs mit einer Gleichbehandlungsforderung zugunsten des motorisierten Individualverkehrs faktisch aufhebe, wie Leuthard auf Anfrage sagte.
Mit dieser im März eingereichten Initiative will der Gewerbeverband die 2010 an den kantonalen Urnen als Gegenvorschlag zur Initiative der Umweltorganisation umverkehR beschlossene Reduktion des motorisierten Verkehrs um zehn Prozent rückgängig machen. Sie zielt entsprechend auf das kantonale Umweltschutzgesetz.
Bereits in der Parlamentsdebatte hatte das Grüne Bündnis Zweifel an der Rechtmässigkeit der Initiative angemeldet, war aber überstimmt worden. Der Grosse Rat hatte darauf die Initiative mit 81 gegen 11 Stimmen für zulässig erklärt.
SDA/amu
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