Verfassung für reformierte Kirche in Vernehmlassung
Die Totalrevision der Kirchenverfassung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (ERK BL) biegt auf die Zielgerade ein.
Der Kirchenrat hat den Entwurf bis am 4. Februar 2019 in die Vernehmlassung geschickt, wie die Kirche am Montag mitteilte.
Den Auftrag zur Totalrevision hatte der Kirchenrat von des Synode Mitte 2016 bekommen. Neben Präzisierungen enthält die neue Verfassung auch ein paar Neuerungen, etwa im Grundauftrag den Dialog mit anderen Religionsgemeinschaften. Bewährtes wie der horizontale Finanzausgleich sollen bleiben, wie es weiter hiess.
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