Verfahren um Zuger Sexaffäre wird eingestellt
Die Strafverfolgungsbehörde bestätigt, dass es zwischen dem SVP-Politiker und der Grünen Kantonsrätin zu sexuellem Kontakt gekommen ist, und kündigt einen Verfahrensabschluss an.
DNA-Spuren des Zuger SVP-Politikers Markus Hürlimann im Slip der AL/-Grüne-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin einerseits – keine Hinweise auf eine Widerstandsunfähigkeit der Frau durch K.-O.-Tropfen oder andere Substanzen anderseits: Das Verfahren um die Zuger Sex-Affäre wird wohl eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile alle Beweise erhoben. Jetzt liegt der Ball bei den Parteien. Sie können bis Ende nächster Woche noch Beweisanträge einreichen. Tun sie dies nicht, so wird das Verfahren eingestellt, wie Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, am Freitag mitteilte.
Inzwischen liegt nämlich ein Plausibilitätsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen vor. Dieses hatte die Zuger Staatsanwaltschaft nach Abschluss aller Befragungen in Auftrag gegeben.
Die St. Galler Rechtsmediziner analysierten die schon vorhandenen medizinischen und toxikologischen Untersuchungen und verglichen sie mit den Aussagen der beiden Beteiligten, den mehr als zwanzig Zeugen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen über narkotisierend wirkende Stoffe.
«Rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar»
Sie kamen zum Schluss, dass das Verhalten von Spiess-Hegglin «nicht dem typischen Wirkungsprofil» von K.-O.-Tropfen (wissenschaftlich GBH - Gamma-Hydroxybuttersäure) entsprochen habe.
Ein vollständiger Erinnerungsverlust über viele Stunden sei «rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar» ohne entsprechende Begleitsymptome: Dazu gehörten etwa motorische Störungen und insbesondere eine Einschränkung des Bewusstseins.
Nach der Zuger Landamman-Feier am 20. Dezember 2014 hatte Spiess-Hegglin geltend gemacht, jemand habe ihr K.O.-Tropfen verabreicht, und Hürlimann habe sich an ihr vergangen. Der Angeschuldigte stellte dies stets in Abrede. Es sei zu einer Annäherung gekommen, aber einvernehmlich, sagte er.
Eine rechtsmedizinische Untersuchung der 34-Jährigen brachte DNA-Spuren ihres Kantonsratskollegen zu Tage. Sie deuteten auf einen sexuellen Kontakt zwischen den beiden hin, wie es in der Mitteilung heisst. Nicht finden liess sich dagegen ein Hinweis, wonach Spiess-Hegglin «zu irgendeinem Zeitpunkt» wegen irgendwelcher Substanzen widerstandsunfähig war.
SDA/kko
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