VBS wusste nichts vom Bombenanschlag
Das VBS war nach seinen eigenen Angaben bei der Beförderung eines Swissint/Swisscoy-Mitarbeiters zum Oberst nicht im Bild, dass der Mann ein verurteilter Bombenleger ist.

Dieser Hinweis habe in den für die Personensicherheitsprüfung eingeholten Daten gefehlt, teilte das VBS heute mit. Grundsätzlich hat der Bereich Personelles der Armee von allen rechtskräftigen Verurteilungen durch ein Schweizer Gericht automatisch Kenntnis. Dies ist in der Verordnung über das automatisierte Strafregister Vostra geregelt.
Dies aber nur, «falls die Verurteilungen auch drinstehen», wie es Christian Burri, stellvertretender Informationschef Verteidigung, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA formulierte. Denn es komme natürlich vor, dass die Justizbehörden Verurteilungen nach einer gewissen Frist, etwa von acht bis zehn Jahren, je nach Delikt und Strafmass wieder aus dem Strafregister löschten. Im vorliegenden Fall, den der «Blick» am Mittwoch publik gemacht hatte, sei dies möglicherweise auch geschehen.
Das Strafamtsgericht Bern hatte den Betroffenen 1994 rechtskräftig zu einer 10-monatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte sich im Oktober 1987 mit einem Bombenanschlag an seiner Ex-Freundin rächen wollen. In einem Thuner Munitionsdepot stahl er Sprengstoff und zündete diesen vor dem Wohnblock in Bern, wo die Frau lebte. Es entstand ein Sachschaden von 5600 Franken.
Straftat von 1987 tauchte nicht auf
2004 absolvierte der Mann einen Swisscoy-Einsatz im Kosovo. Seit Dezember 2004 ist er laut VBS als «projektbezogener Mitarbeiter» für das Kompetenzzentrum Swissint in Stans tätig. Vor dem Antritt des Einsatzes im Kosovo sei die für Auslandeinsätze notwendige Personensicherheitsprüfung durchgeführt worden, sagte Burri.
Die zuständige Stelle der Informations- und Objektsicherheit (IOS) habe nach Einholen der gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) notwendigen Daten «über keine Informationen zur Straftat vom 1987 verfügt». Deshalb habe sie eine «positive Risikoverfügung» erlassen.
Eine positive Personensicherheitsprüfung heisst soviel wie «kein Sicherheitsrisiko». Darum und wegen der einwandfreien Lebensführung sei der Betroffene zur Swisscoy-Ausbildung sowie zum Auslandeinsatz zugelassen worden, sagte Burri.
Sogar zweimal überprüft
Die regelkonforme Wiederholung der Personensicherheitsprüfung habe am 18. November 2008 erneut eine positive Risikoverfügung ergeben. Der Betroffene sei schliesslich wegen seiner guten Leistungen und einer Vakanz im Swisscoy-Armeestabsteil im April 2010 zum Oberst befördert worden.
Dazu wäre es wohl kaum gekommen, wenn das Militärdepartement von der Vergangenheit des Mannes gewusst hätte. «Ein Bombenanschlag wird als sicherheitsrelevantes Ereignis eingestuft», sagte VBS-Sprecher Sebastian Hueber am Donnerstag zur SDA.
Eine Informationslücke hatte es auch im Fall des Armeechefs Roland Nef gegeben. Der Bundesrat hatte über dessen Ernennung entschieden, ohne darüber informiert zu sein, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Belästigung und Nötigung seiner Ex-Freundin lief. Als dies dann bekannt wurde, trat Nef im Sommer 2008 als Armeechef zurück.
SDA/sam
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