US-Anwalt spricht von «Friedensangebot» im Steuerstreit
Das US-Programm für Schweizer Banken zur Bereinigung der Steueraltlasten ist laut dem US-Anwalt Scott Michel ein Entgegenkommen. Die Banken müssten sich allerdings rasch entscheiden.

Auf einige Banken warte eine harte Bestrafung für die Beihilfe zum Steuerbetrug, aber der seit über fünf Jahren tobende Steuerstreit könne nun beendet werden, sagte Michel. Der Mitarbeiter der US-Kanzlei Caplin & Drysdale sprach heute während eines Anlasses der Swiss-American Chamber of Commerce in Zürich.
Am 29. August hatte das Justizdepartement in Washington (Department of Justice, DoJ) ein Programm vorgestellt, das Banken unterschiedliche Optionen gibt: 14 Banken, die seit längerem im Visier der Amerikaner sind, müssen separat verhandeln. Zu dieser Kategorie 1 gehören die Credit Suisse oder die Zürcher Kantonalbank.
Folgenschwere Entscheidung bis Ende Jahr
Kategorie 4 gilt für Banken, die bezüglich des Steuerstreits nichts beweisen müssen. Interessant ist vor allem der Unterschied zwischen Kategorie 2 und 3: Erstere ist für Banken, die schuldig sind und ihre Altlasten aus der Beihilfe zum Steuerbetrug für in den USA steuerpflichtige Kontoinhaber bereinigen wollen. Kategorie 3 steht für Banken, die ihre Unschuld beweisen wollen. Betroffene Banken müssen sich bis Ende Jahr entscheiden, ob sie sich in der einen oder der anderen Kategorie einreihen wollen.
Der Druck dabei sei gross, sagte Rechtsexperte Michel. Es hätte schwere Folgen für eine Bank, wenn sie sich für Kategorie 3 entscheide, danach aber noch mit Delikten konfrontiert werde. Michel zeigte sich aber überzeugt, dass das DoJ an einem Funktionieren des vereinbarten Regeln interessiert sei.
Banken müssen selbst untersuchen
«Das DoJ kann nicht Untersuchungen zu 200 Banken anstellen, sondern es auferlegt es den Banken selbst, die Untersuchungen durchzuführen», sagte Michel. Allerdings schauten die Behörden genau hin. Im Visier seien etwa Offshore-Strukturen, E-Mails und andere Formen der Kommunikation, die Reisetätigkeit von Bankern.
Auch Erbschaften und Schenkungen könnten die Schuld von Bankkunden und damit ihrer Bank beweisen. «Die Banken müssen sich auch bewusst sein, dass sich Kunden schon bei den Behörden gemeldet haben könnten», sagte Michel.
Es werde unklare Fälle geben, doch das DoJ werde sicher darauf pochen, alle gewünschten Dokumente zu bekommen. Abklärungen erhielten mehr Glaubwürdigkeit durch unabhängige Untersuchungsinstanzen (Independent Examiner). Eine Flut von Strafverfolgungen nach dem 31. Dezember erwartet Michel nicht.
Kritik von bürgerlicher Seite
Die Regierungen der USA und der Schweiz haben ebenfalls am 29. August eine Erklärung unterzeichnet, in dem sie sich mit den DoJ-Regeln einverstanden erklären. Die Schweizer Unterhändlerin Silvia Frohofer vom Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF verteidigte die von Teilen der Politik kritisierten Abmachungen.
Schweizer Recht sei respektiert worden und rückwirkend geltendes Recht sei nicht geschaffen worden: «Die Schweiz hat nicht nachgegeben.» Ohne die Vereinbarungen gäbe es keinen definierten Rahmen für die Optionen, welche die Banken nun hätten, und keine Zusicherung, dass bei Zusammenarbeit eine Strafverfolgung wegfalle.
Die Reaktionen der Bundesratsparteien waren unterschiedlich: Während die SP die Abmachung begrüsste und gleichzeitig ihre Kritik an den Banken wiederholte, sprachen sich FDP und CVP zwar für das Abkommen aus, bezeichneten die Auflagen aber als «Kröte, die es zu schlucken gelte». Die SVP kritisierte, die Schweiz habe einen Kotau gemacht.
SDA/ami
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