Haftstrafen und LandesverweisUrteile im Basler Crystal-Meth-Prozess
Teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und 21 Monaten, sowie einmal 6 Jahre Landesverweis: Die Urteile im Basler Crystal-Meth-Prozess sind ein deutliches Signal. Mögliche Hintermänner bleiben aber unbekannt.

Eigentlich hätten es vier Angeklagte sein sollen, die am Donnerstag das Urteil des Basler Strafgerichts in Empfang nahmen: Zwei türkischstämmige Männer im Alter von 35 und 41 Jahren sowie zwei 45 und 52 Jahre alte Thailänderinnen. Sie mussten sich seit Montag wegen gewerbs- und bandenmässigen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Geldwäscherei und diverser anderer Delikte vor Gericht verantworten.
Anwesend waren aber nur drei. Das Verfahren gegen einen 41 Jahre alten drogensüchtigen Vater dreier Kinder musste auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der Mann befindet sich zurzeit in der Türkei, wo ihm die Mutter den Pass weggenommen habe, weswegen er nicht nach Basel an den Prozess habe reisen können.
Die am Donnerstag anwesenden anderen drei Angeklagten zeigten sich bei der Urteilsverkündung und -begründung durch Katharina Giovannone gefasst.
Wegen Handels mit 575 Gramm Crystal Meth und weiterer Drogen wurde die 45 Jahre alte Thailänderin zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, davon sind 18 Monate bedingt. Sie muss nun für rund ein Jahr ins Gefängnis. Von einer Ausweisung sah das Gericht wegen der zwei minderjährigen Söhne der Angeklagten ab. «Wir geben Ihnen die Chance auf Einbindung in die Familie», so die Gerichtspräsidentin. «Sie ist nicht sehr gross, aber Sie sollten sie nutzen.»
Weniger Erbarmen hatte das Gericht mit der 52 Jahre alten zweiten Thailänderin. Bei ihr waren 405 Gramm Crystal Meth gefunden worden. Ihre Freiheitsstrafe wurde zwar auf teilbedingte 21 Monate reduziert, davon 11 Monate bedingt. Deswegen trat aber nach Anrechnung der Untersuchungshaft der ausgesprochene sechsjährige Landesverweis sofort in Kraft.
Netzwerk ins Rotlichtmilieu
Bei den zwei Frauen berücksichtigte das Gericht, dass beide in Kleinbasel als Prostituierte tätig gewesen waren und die Drogen auch zum Eigengebrauch beschafft hatten. Der 35 Jahre alte Schweizer Bürger habe rund 1,6 Kilogramm Crystal Meth im Wert von rund 9300 Franken bis nach Zürich verkauft und dabei aus Profitgier gehandelt. Er verfüge über einen Beruf und hätte seinen Lebensunterhalt auch mit ehrlicher Arbeit bestreiten können. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Die zwei Männer und zwei Frauen hatten gemeinsam von einer Wohnung in Kleinbasel aus Crystal Meth, Kokain und Ecstasy verkauft. Der 35-Jährige lieferte dabei mit seinem Ford Mustang Drogen an Kunden in der Schweiz. Die beiden Frauen vertrieben die Drogen über eigene Kanäle unter anderem ins Rotlichtmilieu. Mit der Aktion «Butan» gelang es dann Drogenfahndern im Sommer 2019, das Netzwerk der vier offenzulegen und sie festzunehmen. Im Prozess nicht geklärt wurde die Frage, in welches grössere Drogenverteilnetz die vier Beschuldigten möglicherweise eingewoben waren. Die Hintermänner hinter den Dealern aus dem Kleinbasler Milieu bleiben im Dunkeln.
Simon Erlanger ist studierter Historiker und langjähriger Basler Lokaljournalist.
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