Externe KinderbetreuungUrteil stützt Reinacher Modell und damit Baselbieter Gemeinden
Das Reinacher Reglement über familienexterne Kinderbetreuung wurde zu Unrecht bloss unter Vorbehalt genehmigt. Die Bildungsdirektion schiesst mit ihren Regeln übers Ziel hinaus.

Es war nicht nur die Gemeinde Reinach, die am Mittwoch am Kantonsgericht einen Erfolg verbuchen konnte. Sämtlichen Baselbieter Gemeinden dürfte zugutekommen, dass die fünfköpfige Abteilung für Verfassungs- und Verwaltungsrecht (VV) unter dem Vorsitz von Vizepräsident Daniel Ivanov einstimmig eine Reinacher Beschwerde gegen einen Entscheid der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) guthiess und damit das Prinzip der Gemeindeautonomie hochhielt.