Urteil gegen flüchtigen Amokläufer von Liestal
Der Mann, der 2006 bei einem Amoklauf in Liestal ein Ehepaar mit einer Axt verletzt hatte, soll in einer geschlossenen Anstalt behandelt werden. Das hat das Baselbieter Strafgericht entschieden. Der psychisch Kranke ist jedoch flüchtig.
Das Strafgericht fällte das Urteil gegen den heute 44-Jährigen am Dienstag im Abwesenheitsverfahren: Der Angeklagte war eine Woche zuvor aus dem Psychiatriezentrum Rheinau ZH geflohen und zum Prozessbeginn am Montag nicht erschienen. Die Gerichtspräsidentin liess ihn darauf zur Fahndung ausschreiben.
Der früher in Liestal lebende türkischstämmige Angeklagte hatte am 31. Juli 2006 mitten in Liestal plötzlich einen Mann verfolgt und versucht, mit einer Axt auf diesen einzuschlagen. Er verletzte den Verfolgten und dessen Ehefrau, die sich dazwischen gestellt hatte. Passanten und ein Polizist konnten den Angreifer schliesslich überwältigen.
Nur dank des «unglaublich beherzten und mutigen Verhaltens der Frau und des mutigen Verhaltens des Polizisten» sei es nicht zu Schlimmerem gekommen, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht ging denn auch von Körperverletzung und mehrfachem Versuch der vorsätzlichen Tötung aus.
Geschlossene Anstalt
Der Angeklagte leidet jedoch an paranoider Schizophrenie, wie ein Gutachten festhält; den Amoklauf hatte er offenbar im Wahn begangen. Laut dem Strafgericht ist er damit nicht schuldfähig. Darum sprach ihn das Gericht von den Deliktsvorwürfen frei und ordnete stattdessen die Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung an.
Dieser Weg sei zum Schutz der Allgemeinheit zu beschreiten, sagte die Präsidentin: Der Angeklagte sei gefährlich. Für eine Verwahrung sei hingegen kein Platz: Voraussetzung dazu wäre, dass eine Therapie nicht mehr möglich wäre. Bisher sei seine Behandlung aber - trotz der Flucht aus Rheinau - nicht gescheitert; dies brauche viel länger.
Denn die nötige Therapie sei ein langjähriger Prozess, wie der Gutachter festgehalten habe. Sollte dereinst aber eine Verbesserung bei dem Mann nicht möglich sein, stelle sich die Frage der Verwahrung neu. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Empfehlung des Gutachters sowie den Anträgen von Anklage und Verteidigung.
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