Ursprung verzichtet auf Abgangsentschädigung
Der vom Bundesrat freigestellte Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Urs Ursprung, tritt per Ende Juli von seinem Amt zurück. Und verzichtet auf eine Abgangsentschädigung.

Die Unregelmässigkeiten beim Informatikprojekt Insieme bringen Steine ins Rollen: Bei der Finanzdelegation häufen sich Verdachtsmeldungen. Zudem tritt einer der Verantwortlichen, der freigestellte Direktor der eidgenössischen Steuerverwaltung Urs Ursprung, per Ende Juli zurück.
Ursprung verzichte auf eine Abgangsentschädigung, teilte der Bundesrat heute mit. Eine solche und ähnliche Leistungen habe er nie beansprucht. Die Regierung dankte Ursprung zudem für seine geleisteten Dienste für die eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Ursprung war am vergangenen Dienstag von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf freigestellt worden. Begründet wurde der Schritt damit, dass er die Hauptverantwortung für die schweren Verstösse gegen das Beschaffungsrecht im Informatikprojekt Insieme trage.
Eine Administrativuntersuchung hatte zu Tage gefördert, dass beim Projekt Insieme unter anderem mit einzelnen Anbietern bis zu 35 praktisch gleichlautende Verträge abgeschlossen wurden. Das Kostendach lag jeweils knapp unter dem Schwellenwert, ab welchem Aufträge WTO-konform ausgeschrieben werden müssen.
Whistleblower am Werk
Seit die Unregelmässigkeiten bei der ESTV ans Licht gekommen sind, häufen sich bei der Finanzdelegation (Findel) des Parlaments Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten in anderen Departementen.
In den vergangenen Tagen habe er vermehrt «Briefe oder E-Mails erhalten mit der Bitte, uns um dieses oder jenes Projekt zu kümmern», sagte Ständerat Urs Schwaller und Präsident der Findel (CVP/FR), gegenüber Radio DRS.
Die sieben Meldungen seien konkret und kämen von Leuten, die offenbar nahe an den Projekten seien. Einige seien unterschrieben, andere anonym versandt worden. Er erklärt sich diese Häufung damit, dass er selbst im Zusammenhang mit dem Fall Insieme öfters in den Medien präsent war.
Die anonymen Meldungen habe er gelöscht, die anderen an die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) weitergeleitet. Dort ist die Whistleblowing-Meldestelle des Bundes angesiedelt. Vize-Direktor Michel Huissoud hat seit dem Fall Insieme allerdings noch keine Häufung an Meldungen festgestellt.
Sorgenkind Beschaffungswesen
Die Anzahl Meldungen sei sowieso weniger interessant als die Qualität der Information, sagte Huissoud der Nachrichtenagentur sda. «Die gravierenden Fälle betreffen das Beschaffungswesen.» Oft würden auch unsaubere Abgrenzungen zwischen Geschäftlichem und Privatem gemeldet, etwa Dienstfahrzeug-Fahrten zu privaten Zwecken.
Der Fall Insieme verhilft der Meldestelle nun zu mehr Bekanntheit. «Er hat gezeigt, dass das Kontrollsystem funktioniert», sagte Huissoud. Zudem sei nun klar, dass es auch Vorgesetzte treffen könne. Auch der Fall Dübendorf mit Solar Impulse und Bertrand Piccard habe gezeigt, dass die EFK-Berichte ernst genommen würden.
Gemäss Bundespersonalgesetz sind seit Januar 2011 die Angestellten des Bundes verpflichtet, «alle von Amtes wegen zu verfolgenden Verbrechen oder Vergehen» zu melden. Sie sind auch berechtigt, «andere Unregelmässigkeiten» der EFK zu melden. Wer in guten Treuen eine Anzeige oder Meldung erstattet, darf deswegen nicht in seiner beruflichen Stellung benachteiligt werden.
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