UPK-Direktorin hatte «unangemessene» Beziehung mit Patient
Mitarbeiter erheben Vorwürfe gegen eine renommierte Ärztin der Psychiatrischen Kliniken in Basel.

In einem Brief an das Basler Gesundheitsdepartement werden Vorwürfe gegen eine Direktorin der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) erhoben. Unterschrieben ist der Brief, der auf veraltetem Briefpapier der UPK verfasst wurde, von Mitarbeitenden der UPK, ohne Namensnennung allerdings.
Im Brief, der auch an «20 Minuten» gesandt wurde, wird der Frau, die auch als Professorin bei der Uni Basel arbeitet, vorgeworfen, ein Verhältnis mit einem Patienten gehabt zu haben. Die Rede ist von einem «unzumutbaren Missstand». Der Verwaltungsrat der UPK wisse zwar Bescheid, habe aber die leitende Angestellte nicht entlassen, «wohl aus Angst vor einem Skandal, wie es im Brief heisst. Stattdessen dulde der Verwaltungsrat den Verstoss gegen das ärztliche Berufsethos.
Bei Chefarzt-Visite kennengelernt
UPK-CEO Anne Lévy bestätigt gegenüber der BaZ, dass es zwischen der Frau und einem Patienten zu einem «unangemessenen Kontakt» gekommen sei: «Im Frühsommer 2019 hatte sich wenige Tage vor dem geplanten Austritt eines Patienten der UPK zwischen ihm und der Professorin eine Freundschaft entwickelt», sagt Lévy.
Der Patient sei aber nicht direkt bei ihr in Behandlung gewesen, sondern sie habe ihn bei der Chefarztvisite kennengelernt. «Als ihr die Unangemessenheit dieses Kontakts bewusst wurde, hat sie dies selbst und umgehend der Vorgesetzten gemeldet.» Weil die Direktorin gegen eine interne Weisung verstossen hatte, die Privatkontakte mit Patientinnen und Patienten verbietet, habe der Verwaltungsrat «personalrechtliche Massnahmen» ergriffen. Auf eine Entlassung wurde aber verzichtet.
Artikel 193 des Schweizerischen Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen, in denen eine Notlage oder ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausgenützt wird. Bei Widerhandlung gegen diese Bestimmung drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt, bei dem der Staat von Amtes wegen ermittelt. Laut Lévy habe der Verwaltungsrat die Angelegenheit «juristisch geprüft» und danach auf eine Strafanzeige verzichtet.
Lévy betrachtet die Angelegenheit damit als erledigt. Das Gesundheitsdepartement sei bereits im Frühsommer 2019 informiert worden. Dass Mitarbeitende diesen Brief verschickt haben, kann die Geschäftsführerin kaum glauben. Sie spricht von einer hervorragenden Stimmung im Team und dass die angegriffene Direktorin viel Unterstützung erfahre.
Beim Gesundheitsdepartement verweist Sprecherin Anne Tschudin darauf, dass die Angelegenheit personalrechtlich in der Kompetenz des Verwaltungsrates der UPK liege. «Er hat dazu Massnahmen ergriffen und Regierungsrat Engelberger darüber informiert». Vorbehalten bleiben allenfalls noch aufsichtsrechtliche Schritte des Kantonsarztes, teilte Tschudin mit.
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