Volk soll über Lösung bestimmenUnterschriften gegen Änderung bei der Organspende eingereicht
Die Bundeskanzlei überprüft nun die 65’000 Signaturen. Wenn 50’000 davon gültig sind, steht einer Volksabstimmung am 15. Mai nichts im Wege.

Am Donnerstag wurden die Unterschriften gegen die Änderung bei der Organspende eingereicht. Diese sieht vor, dass alle, die sich nicht anders äussern, automatisch Organspender werden. Aus Sicht des Komitees ist es aber zentral, dass der Entscheid bewusst fällt.
«Es geht nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Organspende, sondern nur und ausschliesslich um die gesetzliche Voraussetzung, wie man zu einer Organspende kommt», betonte Mit-Initiantin, Hebamme und Pflegefachfrau Susanne Clauss vor den Medien. Denn der geplante Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sei ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Menschen.
«Wer sich zeit seines Lebens nicht explizit gegen eine Entnahme ausspricht, über dessen Körper könnten andere von Rechts wegen verfügen», sagte die Professorin Franziska Sprecher. «Diese rote Linie dürfen wir nicht überschreiten.» Das Komitee sieht das in der Verfassung garantierte Menschenrecht «auf körperliche Integrität» verletzt – oder umgekehrt: Das Recht auf Unversehrtheit des eigenen Körpers müsse explizit eingefordert werden durch die schriftliche Willensäusserung.
Tote Patientinnen wieder an Maschinen
Viele Leute seien heute im falschen Glauben, Organe würden von kalten Leichen entnommen und dann transplantiert, sagte Frei. Das sei aber nicht der Fall. So würden bei Patienten und Patientinnen, die man sterben lassen wolle, die intensivmedizinischen Massnahmen gestoppt. Fünf Minuten nach dem Hirntod würden Patienten beispielsweise wieder künstlich beatmet, und sie würden an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen, damit die Organe nicht unterversorgt sind. Damit es nicht zu einer Reaktivierung von Hirnfunktionen kommt, wird die Blutzufuhr zum Hirn mit einem Ballon in der Hauptschlagader blockiert.
Bei der Diskussion zu diesem Thema dürfe man zudem nicht nur die Person sehen, die ein Organ bekomme, sondern auch jene, die Organe spende – oder deren Angehörige, sagte Clauss. Neben dem Trauma des Verlustes müssten sich die Angehörigen noch mit der richtigen oder falschen Entscheidung befassen, sagte Clauss. Ein ethisches Dilemma werde in einer emotional schwierigen Situation noch verschärft.
Das Komitee sei klar der Meinung, dass die Widerspruchslösung ethisch nicht vertretbar sei, sagte Frei. Die Organentnahme müsse zwingend freiwillig eine bewusste Spende sein.
Die Bundeskanzlei überprüft die 65'000 eingereichten Unterschriften nun auf ihre Gültigkeit. 50'000 davon müssen gültig sein. Sofern dies der Fall ist, wird der Souverän am 15. Mai über das Referendum abstimmen.
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