Plagiatsaffäre an der Uni St. GallenFreigestellter HSG-Professor darf sein Institut wieder betreten
Die Universität St. Gallen hebt die provisorische Entlassung eines Professor nach einem Gerichtsentscheid wieder auf. Die Freistellung gegen einen zweiten Professor bleibt bestehen.

Ein in eine Plagiatsaffäre verwickelter Professor der Universität St. Gallen darf sein Institut wieder betreten, er erhält bei dessen Führung aber einen Beistand. Der Universitätsrat hat die Freistellung widerrufen, wie er am Montag mitteilte.
Der Universitätsrat reagierte damit auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen, das bei der Frage der aufschiebenden Wirkung zu Gunsten des Professors entschieden hatte, wie es weiter hiess. Die Freistellung gegen einen zweiten Professor bleibt bestehen.
Habilitation und Doktorarbeit unter Plagiatsverdacht
Gegen einen HSG-Professor und Institutsleiter kam vergangenes Jahr der Verdacht auf, dass er bei seiner Habilitationsschrift systematisch abgeschrieben haben soll. Plagiatsvorwürfe gab es auch gegen die Doktorarbeit des Professors. Zudem soll er Arbeiten von Studierenden unter eigenem Namen veröffentlicht und Forschungsgelder einer Privatfirma zugeführt haben.
Zugespitzt hat sich die Sache auch, weil der Co-Institutsleiter, der auch die Habilitation des Beschuldigten betreute, via Anwalt versucht haben soll, kritische Studenten zum Schweigen zu bringen, was dieser bestritt. Die Unileitung untersuchte den Vorwurf und kam zum Schluss: alles in Ordnung. Ein Plagiatsspezialist widersprach. Im Dezember 2022 stellte die Universität die beiden Professoren provisorisch frei.
SDA/step
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