Und zum Abschied noch ein lukratives Konkurrenzverbot
Die Abgangsentschädigung für Topmanager ist seit 2014 verboten. Der Ersatz dafür ist bereits gefunden.

Die Angst vor der Konkurrenz geht um. Diesen Eindruck erhält man bei der Durchsicht der Traktandenlisten für die aktuellen Generalversammlungen von börsenkotierten Gesellschaften.