Umstrittene Hinrichtung mit Giftspritze verschoben
Eine geplante Exekution in Texas wurde zwei Stunden vor der Vollstreckung aufgeschoben. Die Verteidigung von Robert Campbell bekommt so Zeit, die geistige Behinderung ihres Mandanten zu beweisen.

Zwei Stunden vor einer geplanten Hinrichtung im US-Bundesstaat Texas hat die Justiz vorläufig ein Veto eingelegt. Das im Nachbarstaat Louisiana ansässige Bundesberufungsgericht von New Orleans gab am Dienstagnachmittag einem Einspruch des verurteilten Mörders Robert James Campbell statt.
Die Verteidigung erhält dadurch mehr Zeit zu beweisen, dass Campbell geistig behindert ist. In diesem Fall wäre die Todesstrafe verfassungswidrig. Campbell sollte eigentlich am Dienstag mit der Giftspritze hingerichtet werden. Es wäre die erste Vollstreckung der Todesstrafe seit der schweren Panne bei einer Exekution in Oklahoma gewesen.
Debatte neu entfacht
In dem Bundesstaat war die Hinrichtung eines Todeskandidaten Ende April nach wenigen Minuten abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gegeben hatte. Der Mann wand sich anschliessend im Todeskampf vor Schmerzen. Erst 43 Minuten nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt.
Der Vorfall hatte in den USA die Debatte über die Todesstrafe neu entfacht. Die US-Strafvollzugsbehörden haben seit längerem Nachschubprobleme bei den Mitteln für die Giftspritzen, da sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Neue Giftmischungen ausprobiert
Mehrere US-Bundesstaaten haben daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von nicht bundesweit zertifizierten Herstellern ausprobiert. Oklahoma ordnete nach der Tortur die Aussetzung aller Exekutionen für ein halbes Jahr an.
Im Fall von Campbell sind aber nicht drohende Schmerzen der Grund für den Aufschub, sondern die mögliche geistige Behinderung des Todeskandidaten. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Juni 2002 die Hinrichtung von geistig Behinderten verboten. Die Bundesstaaten können aber selber festlegen, wo die Grenze der intellektuellen Leistungsfähigkeit liegt.
SDA/chk
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