Umstrittene Giftspritze für Hinrichtungen zugelassen
Trotz mehrerer qualvoller Hinrichtungen hat der Oberste Gerichtshof in den USA den Einsatz von fragwürdigen Giftmischungen bei Todesstrafen gebilligt.

Die Richter stimmten am Montag mit fünf zu vier Stimmen für den Einsatz der umstrittenen Giftspritze bei Todesstrafen. Der Einsatz des Mittels verletze das verfassungsmässige Verbot von unmenschlicher und unüblicher Bestrafung nicht. Todeskandidaten im US-Staat Oklahoma hatten beantragt, das Mittel zu verbieten, weil es nicht ausreichend schmerzlindernd wirke.
Konkret ging es um das Beruhigungsmittel Midazolam, das die Todeskandidaten zunächst betäuben soll, ehe hochgiftige Drogen zum Herzstillstand führen. Midazolam kam unter anderem bei der Hinrichtung von Clayton Lockett zum Einsatz, der vor einem Jahr nach 43-minütigem Todeskampf gestorben war.
Das Mittel wurde 2014 bei Hinrichtungen in Arizona, Ohio und Oklahoma eingesetzt, die länger als gewöhnlich dauerten. Das hatte die Bedenken wachsen lassen, das es seinen beabsichtigten Zweck, die Betroffenen in einen komatösen Schlaf zu versetzen, nicht erfülle.
Panne führt zu langem Todeskampf
Mehrere US-Staaten, in denen es die Todesstrafe gibt, haben Schwierigkeiten beim Beschaffen der Medikamente für den Giftcocktail. Wegen der Kritik an der Todesstrafe haben Pharmakonzerne die Lieferung eingestellt. Deshalb vertrauen einige Staaten auf neue Mittel. Jedoch hatte es bei Hinrichtungen mit neuen Giftmischungen mehrfach Pannen und einen langen Todeskampf der Verurteilten gegeben.
Die Todesstrafe ist in 31 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren aber beständig zurück. Bundesstaaten mit Todesstrafe griffen zuletzt immer wieder auf kaum erprobte Mischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern.
sda/afp
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