Türsteher darf Kosovo-Albaner abweisen
Ein Türsteher, der keine Besucher vom Balkan einliess, wird nicht bestraft – auch wenn in Discos eine solche Diskriminierung verboten ist.
«Wir lassen – bis auf weiteres – keine Balkanstaaten rein», erklärte ein Türsteher des Happy & Mad Dance Club den zwei jungen Kosovo- Albanern freundlich, aber bestimmt. Solche Eintrittsverweigerungen seien, so berichten Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien, fester Bestandteil ihres Nachtlebens in der schweizerischen Provinz. «In den Kantonen Solothurn, Aargau und Luzern kommen wir nie in die Discos rein», sagte gestern einer der beiden Abgewiesenen. In Zürich, Biel oder Bern hätten sie an Klubtüren kaum je ähnliche Probleme.
Sein erwachsener Kollege wollte sich nicht damit abfinden. Er erstattete Anzeige gegen den Betreiber und den Türsteher des Happy & Mad beim Egerkinger Autobahnkreuz. Vor dessen Pforte war er vor vier Jahren abgewiesen worden. Eine versteckte Kamera des Lokalfernsehens Tele M1 hielt die Szene fest. Gestern musste sich der Türsteher, der heute als Finanzberater arbeitet, vor Gericht verantworten. Pikantes Detail: Seine Familie kommt aus der Türkei, jene des Kollegen, der damals mit ihm an der Klubtür wachte, aus Kroatien. Der Amtsgerichtspräsident zweifelt nicht daran, dass sich der Angeklagte rassistisch geäussert hat. Trotzdem sprach das Gericht den Türsteher frei. Strafbar macht sich nämlich nur, «wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert». Der Amtsgerichtspräsident fand, dass somit nicht der Angestellte bestraft werden könne, sondern nur der Leistungserbringer selber – also der Discobetreiber. Experte: Freispruch «absurd» Rechtsprofessor Marcel Niggli hält diese Begründung für «absurd ». Das mündliche Urteil kann er nicht nachvollziehen: «Wenn sich jemand – wie der Türsteher mit seiner Aussage – rassistisch verhalten hat, muss das unabhängig von der Motivation bestraft werden.»
Die Untersuchung gegen den Klubchef hat die Solothurner Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Discobetreiber bestritt vor Gericht, was er zuvor in einem Fernsehbeitrag zugegeben hatte: dass es in seiner Tanzhalle eine «Balkanstaaten»-Order gebe. «Ob Balkanese oder Appenzeller oder Engländer – entscheidend ist die Vorgeschichte», sagte er im Zeugenstand.
Der junge Kosovo-Albaner, der Anzeige erstattet hat, will das Urteil «mit 99-prozentiger Sicherheit» weiterziehen.
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