Trotz «akuter Erschöpfung»: «Heiler» muss erscheinen
Der «Heiler von Bern» muss am Donnerstagnachmittag vor Gericht erscheinen, obwohl er nach eigenen Angaben unter «akuter psychischer und physischer Erschöpfung» leidet. Das hat das Regionalgericht Bern-Mittelland beschlossen.
Zum zweiten Mal in Folge war der Angeklagte am Donnerstagmorgen nicht vor Gericht erschienen. Bereits am Dienstag war er abwesend.Zur Begründung legte sein Verteidiger dem Gericht ein Mail vor. Darin soll die Ärztin des «Heilers» festhalten, der Mann sei bis Ende dieser Woche ausserstande, den Verhandlungen beizuwohnen.
Damit gab sich das Gericht nicht zufrieden. Es liege kein eigentliches Arztzeugnis vor, stellte Gerichtspräsident Urs Herren fest. Man könne allenfalls auch darüber spekulieren, von wem die Angaben im Mail stammen.
Das Gericht wolle endlich «wissen, was Sache ist» und habe deshalb beschlossen, den Angeklagten vorführen zu lassen. Der Prozess wurde darauf bis 14 Uhr unterbrochen. Da der Angeklagte bis zu dieser Urzeit nicht erschien, ordnete das Gericht die Vorführung an. Derzeit läuft eine Polizeiaktion vor dem Haus des «Heilers».
Der Verteidiger des «Heilers» hatte nach eigenen Angaben am Mittwochmittag mit seinem Mandanten telefoniert. «Er wirkte sehr niedergeschlagen.»
Zugleich habe er betont, er wolle sich nach seiner Genesung vor Gericht nochmals zu den Zeugenaussagen äussern - insbesondere zu denjenigen eines Mannes, der am Dienstag angegeben hatte, der «Heiler» habe ihm von 2001 bis 2005 regelmässig Blut abgezapft.
«Die schweren Anschuldigungen machen meinem Mandanten stark zu schaffen», sagte der Verteidiger. Er sollte sich daher einige Tage in seiner gewohnten Umgebung aufhalten können. «Selbstgefährdend» sei er aber nicht.
Beweisanträge abgelehnt
Der Verteidiger blitzte am Donnerstag mit insgesamt drei Beweisanträgen ab. So lehnte es das Gericht ab, insgesamt neun Entlastungszeugen aufzubieten. Dabei handelt es sich um Bekannte des Angeklagten.
Sie hätten laut Verteidigung dazu beitragen sollen, dass kein einseitig negatives Bild des «Heilers» entstehe. Gerichtspräsident Herren hielt dem entgegen, Zeugen müssten etwas zur Klärung der Sache beitragen können. Die vorgeschlagenen Personen könnten sich nur allgemein über den «Heiler» äussern.
Ebenfalls abgelehnt wurden die Anträge auf zwei Zweitgutachten. Die phylogenetische Analyse sei nach einer anerkannten Methode durchgeführt worden, schwerwiegende Mängel seien nicht zu erkennen, betonte Herren. Auch die Erstellung eines zweiten psychiatrischen Gutachtens sei nicht nötig.
Verjährung droht
Im Heiler-Prozess stand am Donnerstagmorgen eigentlich das Plädoyer des Staatsanwalts an. Durch die Abwesenheit des Angeklagten hat sich der Zeitplan aber nach hinten verschoben. Nach bisherigem Fahrplan soll das Urteil am kommenden Donnerstag (21.) oder Freitag (22. März) eröffnet werden.
Das Verfahren um die 16 HIV-Infizierungen steht auch unter zeitlichem Druck. Denn die ersten sechs Fälle stammen aus dem Jahr 2001; demnach muss ein rechtskräftiges Urteil bis 2016 vorliegen, sonst sind diese Fälle verjährt.
SDA/cls
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