Trommeln ab sofort erlaubt
Die Basler Regierung hat das Trommelverbot aus dem Jahr 1852 aufgehoben. Es wurde bei der Prüfung festgestellt, dass das Verbot «eigentlich überflüssig» ist.

Einen Wirbel hatte er gestern Mittag noch nicht aufs Fell gelegt, doch die Freude war bei CVP-Politiker Balz Herter dennoch gross: Die Regierung hatte am Morgen entschieden, die «Verordnung in Betreff des Trommelns» vom 10. Januar 1852 aufzuheben. Wenn eine Clique bisher ein Geburtstags- oder Hochzeitsständeli bringen wollte, musste sie auf dem Waffenbüro der Kantonspolizei eine Bewilligung für die Trommler holen. Ganz im Gegensatz etwa zu Guggemuusige und Musikvereinen.