Toter am Rheinbord: Täter muss Schweiz verlassen
Zwei Täter töteten in Basel einen Mann wegen eines Handys. Einer muss nun ins Gefängnis. Gegen den Haupttäter hingegen erging kein Urteil: Das Gericht verlangt Details zur Schuldfähigkeit.

«Wegen eines iPhones sind drei Leben versaut.» Diesen Satz sagte die Staatsanwältin während ihres Plädoyers und fasst damit die Unfassbarkeit dieses Deliktes zusammen: Am 28. Juli haben ein heute 29-jähriger Slowene und ein 19-jähriger Spanier am Rheinbord auf einen Portugiesen eingeschlagen. Grund: Sie hatten vermutet, dass der Portugiese dem Slowenen gestohlen hat. Der Portugiese bestritt das und erhielt dennoch mehrere heftige Schläge auf den Kopf. Das Opfer verstarb eine Stunde später an den Folgen seiner heftigen Verletzungen.
Vergangenen Dienstag begann der Prozess – am Donnerstagmorgen wurden sie verurteilt. Die Staatsanwaltschaft verlangte 13 Jahre für den Slowenen als Haupt- und 6 Jahre für den Spanier als Nebentäter; einer der Verteidiger plädierte auf Freispruch und stellte die Schuldfähigkeit seines Mandanten infrage. Die Verteidigerin des Spaniers wollte eine Strafe nicht höher als zehn Monate bedingt.
Zweite Verhandlung gegen Haupttäter nötig
Der Spanier erhielt dreieinhalb Jahre wegen schwerer Körperverletzung. Der Vollzug dieser Strafe wird aufgeschoben für eine Massnahme in einer Institution für junge Erwachsene. Der 19-jährige, in Basel aufgewachsene Mann wird danach acht Jahre des Landes verwiesen. Eine Rückkehr in sein Ursprungsland hielt das Gericht für zumutbar, da er dort einen Teil seiner Familie hat und das Gericht seine Lebens- sowie Berfussituation in der Schweiz als instabil beurteilte. Der junge Mann hat aufgrund seiner Kindheit und Jugend eine posttraumatische Belastungsstörung sowie ein Problem mit Aggression. Zudem hat er einen unguten Umgang mit Alkohol und Cannabis. Er trägt zudem Verfahrenskosten und Urteilsgebühr in der Höhe von rund 33'000 Franken.
Das Urteil gegen den 29-jährigen, in Basel aufgewachsenen Slowenen wird aufgeschoben. Es brauche zuerst ein psychiatrisches Gutachten, damit das Gericht die Schuldfähigkeit des Mannes beurteilen kann. Wann dieser zweite Prozess angesetzt wird, ist noch nicht klar. Richter Lucius Hagemann beurteilte deshalb die Tat des Slowenen nicht.
«Das Verschulden wiegt schwer»
Der 19-jährige Spanier habe von den ersten Schlägen des Haupttäters gewusst, sagte Richter Hagemann in seiner Urteilsbegründung. Dennoch habe der Mann durch seine Schläge «lebensgefährliche Verletzungen beim Opfer inkauf genommen». Das sei ein schweres Verschulden, so das Gericht. Es verurteilte den Mann deshalb wegen schwerer Körperverletzung.
Der Angriff sei aber «nicht so dramatisch» gewesen, dass dem Mann in rechtlicher Hinsicht vorsätzliche Tötung vorgeworfen könne, sagte Hagemann. Anders beim 29-jährigen Slowenen: Er schlug weiter auf das Opfer ein, als es bereits wehrlos auf der Treppe am Rhein lag.
Das angeforderte psychiatrische Gutachten muss auch abklären, wie sehr das als Medikament eingenommene Testosteron eine Rolle spielte, die Schmerzmittel und der Alkohol sowie der Kokainkonsum an jenem Abend. Auch wenn in gewisser Weise für das Gericht nachvollziehbar war, dass der Slowene den Portugiesen stellte, weil der Haupttäter davon ausgegangen war, der Portugiese habe sein Handy gestohlen, so war das Vorgehen doch unverhältnismässig und heftig. Um jedoch über eine Strafe befinden zu können, braucht es eine psychiatrische Einschätzung, was die Schuldfähigkeit des Slowenen betrifft. Es droht ihm entweder eine mehrjährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung oder eine psychiatrische Zwangsmassnahme.
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