Tohuwabohu im Nachtzug
Im Nachtzug zwischen Zürich und Thalwil hat ein Tamile randaliert und zwei Zugbegleiter attackiert. Vor Obergericht stellte er sich als Opfer dar.
Von Attila Szenogrady Das Bezirksgericht Horgen hat im letzten September den Darstellungen der Staatsanwaltschaft geglaubt. Demnach hatte sich ein heute 25-jähriger Tamile am 6. Oktober 2007 in den Nachtzug von Zürich nach Wädenswil begeben. Kurz nach der Abfahrt musste er sich einer Billettkontrolle unterziehen. Obwohl der Asiate über einen gültigen Fahrschein verfügte, bekam er mit einem der beiden Zugbegleiter Streit. Die Situation eskalierte. Laut Anklage rastete der Tamile aus. Er bespuckte den SBB-Beamten und ging auf einige Passagiere los. Es kam zu einem Tohuwabohu, wobei die zwei Zugbegleiter den renitenten Fahrgast beim Halt im Bahnhof Thalwil aus dem Zug entfernen wollten. Dabei schlug der Angeklagte einem der Beamten die Brille vom Kopf. Dem zweiten Zugbegleiter boxte er gegen das Kinn und fügte ihm eine Kieferprellung zu. Erst danach gelang es den SBB-Angestellten und einigen Passagieren, den Mann aus dem Zug zu befördern. Schuldspruch angefochten Für das Horgner Gericht hatte sich der Passagier der Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gemacht. Er wurde zu 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte legte Berufung ein und forderte am Freitag vor dem Zürcher Obergericht einen vollen Freispruch. Er stellte sich als Opfer dar. So habe ihm der erste Zugbegleiter den Fahrschein weggenommen und sich dann entfernt. Deshalb habe er zu protestieren begonnen, worauf mehrere Personen über ihn hergefallen seien. Er sei zu Boden gebracht worden, jemand habe ihm seine Halskette weggerissen. Zudem sei er als «Drecksneger» beschimpft worden. Er habe sich mit seinen Armen nur gewehrt. Auch der Verteidiger verlangte einen Freispruch. Er argumentierte, einer der Zugbegleiter habe widersprüchliche Zeugenaussagen gemacht. Sein Mandant habe sich in einer klaren Notwehrlage befunden. Der Anwalt verlangte neue Zeugeneinvernahmen. Das Obergericht kam noch zu keinem Entscheid. Es wird sein Urteil aber demnächst den Parteien zustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Bestätigung des Horgner Schuldspruchs beantragt.
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