Tödlicher Lawinenunfall: Lehrer schuldig gesprochen
Am Lawinentod einer 15-jährigen Schülerin im März 2006 in Meiringen-Hasliberg ist der Lehrer schuld, der die Gruppe bei erheblicher Lawinengefahr in den steilen Hang führte.
Der 52-jährige Lehrer habe gewusst, dass er den Hang nicht befahren durfte, urteilte Strafeinzelrichter Roland Hostettler in Interlaken. Der Lehrer habe somit seine Sorgfaltspflicht verletzt. Hostettler hat den Lehrer deshalb der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der Richter verhängte gegen den Mann, der selber von der Lawine verschüttet wurde, eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 40 Franken, also von total 1800 Franken.
Zwei weitere angeschuldigte Lehrer sprach Hostettler vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung der Aargauer Schülerin frei. Sie hatten am 14. März 2006 entschieden, dass trotz der Lawinengefahr der Skitag der Meiringer Privatschule stattfinden könne und dass zwei «Off- Piste-Gruppen» gebildet würden. Sie seien davon ausgegangen, dass der fragliche Lehrer einen solchen Hang nicht befahre und hätten auch davon ausgehen dürfen, so Richter Hostettler.
SDA/cpm
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