«Todesliste» und «Bussentabellen»
Vor der Entscheidung zur «Lex USA» melden sich nochmals wichtige Stimmen der Finanzwelt zu Wort. Die Rede ist von «Bussentabellen» – und einer «Todesliste», auf der die Namen von fünf Banken stehen sollen.

Die kommende Woche entscheidet der Nationalrat über die sogenannte «Lex USA» – das Gesetz, das den Schweizer Banken erlauben soll, den Forderungen der USA nachzukommen und durch die Lieferung unter anderem von Kundendaten einer Anklage zu entgehen. In der Sonntagspresse kommen heute vor allem nochmals Stimmen zu Wort, die vor einer Ablehnung des Gesetzes warnen:
Wirtschaftsjurist Peter V. Kunz warnt Politiker vor der seiner Meinung nach falschen Hoffnung, im Falle eines Neins zum Bankendeal mit den USA liessen sich Banken aufspalten wie 2012 die St. Galler Bank Wegelin. «Mit einer Aufspaltung à la Wegelin ist sicherlich keine Branchenlösung möglich», sagte Kunz bereits an der Sitzung der Wirtschaftskommission des Nationalrats. Gegenüber der «Ostschweiz an Sonntag» ergänzte Kunz: «In der Theorie ist ein Aufspaltungs-Szenario nach wie vor denkbar, in der Praxis allerdings kaum umsetzbar.» Das Problem dabei sei: «Damit die Rechnung aufgeht, braucht es für den gesunden Teil einer Bank einen potenten Käufer wie Raiffeisen». Da sich derzeit fast die gesamte Schweizer Finanzbranche vor einer möglichen Anklage der USA fürchte, sei es aber unwahrscheinlich, dass sich ein kaufkräftiges Institut für den Kauf einer ganzen Bank interessiere.
Der frühere Nationalbank-Direktor Niklaus Blattner fordert die Politik zur Zustimmung zum US-Deal auf. «Ich hoffe, beide Kammern stützen das Gesetz. Es ist die beste Lösung», sagt er im Interview mit dem «Sonntags-Blick». Der Deal «vermeidet lange juristische Streitereien, und die Banken und ihre Helfershelfer können die Suppe selber auslöffeln», so der emeritierte Basler Wirtschaftsprofessor.
Der aktuelle SNB-Chef Thomas Jordanstellt keine Hilfe der Nationalbank in Aussicht. Er sagt vielmehr, es wäre gefährlich, wenn die Nationalbank Banken retten würde. Politiker hatten vorgeschlagen, die SNB solle das Dollar-Clearing für Banken sicherstellen, falls die USA diese davon abschneiden würden. Jordan: «Das wollen wir nicht, das dürfen wir nicht und das werden wir nicht tun!» Würde die SNB einer Geschäftsbank helfen, würde das laut Jordan die Immunität der SNB in den USA gefährden: Die Nationalbank könnte von den US-Behörden wegen «conspiracy» angeklagt werden – wegen «Verschwörung» gegen die USA.
Finma-Bankenspezialist Mark Branson schliesslich sagte der Schweiz am Sonntag, eine Aufspaltung von Kantonalbanken im Fall einer Anklage durch die USA sei nicht möglich.
USA sollen «Todesliste» haben Die «Schweiz am Sonntag» bringt eine bisher unbekannte angebliche «Todesliste» ins Spiel. Laut nicht genannten Quellen verfügten die US-Behörden für den Fall, dass eine politische Lösung im Steuerstreit scheitert, eine «Todesliste» mit den Namen von fünf Schweizer Banken. «Fünf Anklagen sind vorbereitet und müssen nur noch aktiviert werden», zitiert die Zeitung einen «Insider».
Anklagen gegen Banken in den USA gelten als potenziell tödlich, von dort bisher 19 angeklagten Banken überlebte nur gerade eine.
Wie die USA die Bussen berechnen
Die Berechnung der Bussen für die Banken sei die grosse Unbekannte im Streit um die «Lex USA», schreibt die «NZZ am Sonntag». Ihre Recherchen zeigten nun aber, dass die Amerikaner den Schweizer Banken keineswegs willkürlich hohe Bussen aufbrummen würden. Vielmehr gebe es einen verbindlichen detaillierten Leitfaden mit Bussentabellen, mit denen die US-Justiz das Strafmass für kriminelle Aktivitäten einer Firma berechne. Die Basis für eine Busse bilde der angerichtete Schaden, im Fall der Schweizer Banken also die Steuerausfälle, welche die USA erlitten haben.
Dieses Verfahren habe nicht nur die Bank Wegelin durchlaufen, die im März einen Vergleich mit den US-Behörden abschloss. Auch die Strafen von Banken wie der Credit Suisse, Julius Bär oder der ZKB, die bereits mit dem Justizministerium kooperieren, würden nach diesem rigiden Leitfaden festgesetzt. Der Anwalt einer dieser Banken spreche von einem «äusserst strukturierten, regelbasierten Prozess». Den übrigen betroffenen Banken werde wohl ein standardisiertes «Ablass»-Programm angeboten, das sich in den Grundzügen aber nicht fundamental unterscheiden sollte.
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