Tod im Fesselballon: Pilot schuldig gesprochen
Gut vier Jahre nach dem tödlichen Ballonunfall beim Verkehrshaus Luzern ist der Pilot vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Das Gericht in Bellinzona sprach heute den Piloten des Fesselballons der fahrlässigen Tötung schuldig. Die Anklage hatte zehn Monate Haft gefordert; die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Gericht verurteilte den heute 55-jährigen Piloten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 85 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Er muss zudem die gesamten Verfahrenskosten von knapp 12'000 Franken übernehmen. Der Pilot habe sich pflichtwidrige Unvorsichtigkeiten zu Schulden kommen lassen, erklärte das Gericht. Wenn er sich korrekt verhalten hätte, könnte die indische Touristin noch leben.
Sie war am 23. Juli 2004 als Passagierin des Hiflyer-Fesselballons ums Leben gekommen. Die Bundesanwaltschaft warf dem heute 55-jährigen Ballonpiloten vor, fahrlässig gehandelt zu haben, indem er trotz aufkommenden Sturms den Flug mit der unangemeldeten indischen Touristengruppe durchgeführt habe. Zudem sei der Ballon mit 25 Personen massiv überladen gewesen. Hier folgte das Gericht zwar den Angaben der Verteidigung und den Zeugenaussagen, wonach der Ballon nur 21 Passagiere mitgeführt habe. Es sprach aber dennoch von einem überladenen Ballon. Höchstens 17 Passagiere hätten aufgenommen werden dürfen.
Ballon wurde von einer Böe erfasst
Der Fesselballon war im Aufstieg von einer Böe erfasst und gegen mehrere Gebäude des Verkehrshauses geschleudert worden. Durch die ruckartigen Bewegungen des Ballons durchtrennte das Halteseil einen tragenden Teil des Passagierkorbes, worauf sich eine Bodenplatte löste. Eine 49-jährige Inderin stürzte durch das Loch und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch auf der Unfallstelle verstarb. Zwölf weitere Mitglieder der Gruppe wurden verletzt.
Der Staatsanwalt des Bundes, Carlo Bulletti, warf dem Piloten vor, die Abklärungen über das Wetter nicht mit der nötigen Sorgfalt getroffen zu haben. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und bemängelte zusammen mit seinem Verteidiger die Anklageschrift. Sie stütze sich weitgehend auf den Schlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen, dessen Beweiskraft gering sei. Der Verteidiger bestritt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Piloten.
«Nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt»
«Ich wäre nie geflogen, hätte ich Gefahr gespürt. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», versicherte der Angeklagte im Schlusswort. Das Unglück sei auf höhere Gewalt zurückzuführen. «Es war wie eine Hand, die den Ballon nach unten drückte, worauf er gegen das Dach knallte», sagte der bisher unbescholtene Mann. Der Verteidiger kündigte an, er werde das Urteil ans Bundesgericht nach Lausanne weiterziehen.
ap/sda/vin/cpm
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