TitelWo der Hund an die Leine gehörtWo der Hund an die Leine gehört Pflichten der Hundehalter
Wo der Hund an die Leine gehört Anfang 2010 ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft getreten. Es nimmt die Halter in die Pflicht: «Die Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden, belästigen oder in der sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raumes beeinträchtigen.» Sie müssen auf Bahnhöfen und entlang verkehrsreicher Strassen zwingend angeleint sein. Dies gilt genauso im Bus, im Tram oder im Zug sowie an Orten wie Parkanlagen, die von den Behörden entsprechend signalisiert wurden. Auch in Wäldern und an Waldrändern oder wenn es dunkel ist, sind Hunde an der Leine zu führen. Ein absolutes Hundeverbot gilt auf Friedhöfen, in Badeanlagen, auf Pausenplätzen und Spiel- oder Sportfeldern. In der Stadt Zürich sind 6360 Hunde registriert, in Winterthur nahezu 2900 – und im ganzen Lande sind es über eine halbe Million, Tendenz steigend. (sit) Anfang 2010 ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft getreten. Es nimmt die Halter in die Pflicht: «Die Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden, belästigen oder in der sicheren Nutzung des frei zugänglichen Raumes beeinträchtigen.» Sie müssen auf Bahnhöfen und entlang verkehrsreicher Strassen zwingend angeleint sein. Dies gilt genauso im Bus, im Tram oder im Zug sowie an Orten wie Parkanlagen, die von den Behörden entsprechend signalisiert wurden. Auch in Wäldern und an Waldrändern oder wenn es dunkel ist, sind Hunde an der Leine zu führen. Ein absolutes Hundeverbot gilt auf Friedhöfen, in Badeanlagen, auf Pausenplätzen und Spiel- oder Sportfeldern. In der Stadt Zürich sind 6360 Hunde registriert, in Winterthur nahezu 2900 – und im ganzen Land sind es weit über eine halbe Million, Tendenz steigend. (sit)
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