Ärztestopp ist widerrechtlichThomas Weber kassiert Niederlage am Baselbieter Kantonsgericht
Der Baselbieter Gesundheitsdirektor hätte für seine Sparmassnahme das Parlament befragen müssen, finden die Richter.

Letztlich obsiegte beim Kantonsrichter Stefan Schulthess das Hirn gegenüber dem Herz. Seiner «pragmatischen Seele» widerspreche es, etwas gegen Kostendämpfungen im Gesundheitswesen zu unternehmen. Doch die Art und Weise, wie die Zulassungsbeschränkung von ambulanten Ärzten vom Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) durchgesetzt worden sei, sei nicht korrekt gewesen. Das Gespür dafür, dass ein solch wichtiger Entscheid vom Parlament hätte abgesegnet werden müssen, habe gefehlt. Wohl, weil man so schnell wie möglich Geld habe sparen wollen. Vielleicht habe ein «Kostenexplosionsdiffusor» die Sinne vernebelt, meinte Schulthess.