Therme Vals gehört nun definitiv Remo Stoffel
Der Kampf um den Therme-Verkauf in Vals hat ein Ende: Laut dem Bundesgericht kam die Beschwerde von vierzehn Einwohnern gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung zu spät.

Vierzehn Einwohner des Bündner Bergdorfes Vals haben den Kampf gegen den Verkauf der berühmten Therme an den Immobilienunternehmer Remo Stoffel definitiv verloren. Das Bundesgericht bestätigte, dass sie ihre Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung zu spät erhoben.
Die Gemeindeversammlung von Vals entschied am 9. März 2012, die Aktien der Hotel und Thermalbad Vals AG für 7,8 Millionen Franken dem Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel zu verkaufen. Die Stimmberechtigten waren nicht dem Antrag des Gemeinderates gefolgt, der einen Verkauf an die IG Therme Vals empfohlen hatte.
Frist von zehn Tagen verpasst
Die Vereinigung um Thermen-Architekt Peter Zumthor hatte bei der Abstimmung mit 219 zu 287 Stimmen den Kürzeren gezogen. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung erhoben am folgenden 16. April vierzehn Privatpersonen Beschwerde ans Bündner Verwaltungsgericht.
Sie machten einen Verstoss gegen den Grundsatz der Einheit der Materie geltend sowie gegen das Legalitäts- und Verhältnismässigkeitsprinzip, das eidgenössische Binnenmarktgesetz und das bündnerische Gemeindegesetz. Das Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde allerdings gar nicht erst ein.
Die Richter in Chur waren zum Schluss gekommen, dass die Betroffenen die zehntägige Frist für eine Stimmrechtsbeschwerde verpasst hatten. Das Bundesgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Beschwerde der vierzehn Valserinnen und Valser ab.
Mündliche Eröffnung entscheidend
Laut den Richtern in Lausanne haben die Bündner Kollegen zu Recht darauf abgestellt, dass die Frist mit der mündlichen Eröffnung des Entscheides an der Gemeindeversammlung ausgelöst wurde.
In der Beschwerde war dagegen argumentiert worden, es gebe eine mehrjährige Praxis der Gemeinde, Protokolle von Versammlungen später auf das Internet aufzuschalten beziehungsweise in der Gemeindekanzlei aufzulegen. Erst diese Veröffentlichung löse die Frist aus.
Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich laut Gericht jedoch nicht um eine amtliche Publikation. Die Anknüpfung des Fristbeginns an die mündlichen Eröffnung sei im weiteren zumutbar, da alle Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung eingeladen würden und ihnen die Traktanden bekannt seien.
Unter Denkmalschutz
Soweit die Betroffenen neben der Stimmrechtsbeschwerde eine Verfassungs- oder Verwaltungsbeschwerde eingereicht hätten, sei ihnen vom Verwaltungsgericht die dazu erforderliche Legitimation zu Recht abgesprochen worden.
Die Felsen-Therme Vals gilt als ein Meisterwerk von Architekt Zumthor. Das Bad wurde 1998, knapp zwei Jahre nach der Eröffnung, von der Bündner Regierung unter Denkmalschutz gestellt.
Die Geschäftsprüfungskommission des Bündner Grossen Rates war im vergangenen September zum Schluss gekommen, dass sich die kantonalen Instanzen beim Verkauf der Therme Vals an Stoffel korrekt und im Rahmen der Kompetenzen verhalten hätten. (Urteil 1C_663/2012 vom 9. Oktober 2013)
SDA/wid
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