Thailand begnadigt pädophilen Baselbieter
Ein wegen Sex mit Kindern verurteilter Schweizer stellte in Thailand das Gesuch, seine Strafe in der Schweiz abzusitzen. Er wurde vom Thailändischen König begnadigt. Nun wissen die Behörden nicht, wo er ist.

Ein Schweizer wanderte 1998 nach Thailand aus und vergriff sich dort an Minderjährigen. Im August 2018 verurteilte ihn die thailändische Justiz deshalb zu 4 Jahren und 23 Monaten Gefängnis. Der Mann hatte im bei Sextouristen beliebten Ort Pattaya Sex mit Kindern unter 15 Jahren, aktenkundig sind zwei Fälle. Zudem war der Mann im Besitz von Kinderpornos, und handelte im Internet damit.
Am 19. September hat das Baselbieter Amtsblatt einen Rechtsentscheid mit vollständiger Nennung des Namens eröffnet, weil der Wohnsitz des Ausland-Schweizers nicht bekannt ist und so das Urteil rechtsgültig wird. Dies berichtete die «Basellandschaftliche Zeitung» in ihrer Freitagsausgabe.
Nach der Verhaftung stellte der Pädophile via Schweizerische Botschaft in Thailand einen Antrag an die Baselbieter Behörden. Grund: Er wollte seine Strafe in seinem Heimatkanton Baselland absitzen. Der Verurteilte argumentierte, dass kriminelle Ausländer in Thailand nach abgesessener Haftstrafe ausgeschafft würden.
Das Baselbieter Strafgericht hingegen sah keinen Grund, dem Mann seinen Wunsch zu erfüllen. Der Mann verfüge nach eigener Aussage in der Schweiz weder über Bekanntschaften noch über einen Wohnsitz, so die Richter. Er wollte nur kommen, um die Haft abzusitzen.
Mann ist untergetaucht
Der Ausland-Schweizer wandte sich mit seinem Begehren an die nächst höhere Instanz, das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Dort argumentierte er damit, dass er von seiner thailändischen Frau geschieden lebe und lediglich ein Wohnrecht in Thailand habe. Darum würde er nach der Haftstrafe sowieso ausgeschafft werden, dies geht aus dem Entscheid des Kantonsgerichts vom Mai 2019 hervor. Das Auswärtige Amt (EDA) bestätigte diese Praxis, wonach in Thailand straffällig gewordene Ausländer nach Verbüssung der Strafe ausreisen müssen.
Jede Verurteilung führe zur Ausschaffung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot, heisst es. Für die höchsten Baselbieter Richter stand hingegen das Argument im Vordergrund, dass der Mann wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden solle. Weil dies die Schweizer und nicht die thailändische Gesellschaft ist, sei es wünschenswert, wenn der Häftling die Reststrafe in der Schweiz absitze.
Die Geschichte nahm aber eine unerwartete Wendung. Inzwischen nämlich hat der thailändischen König den Pädophilen begnadigt. Damit muss er nicht weiter in Thailand in Haft. Wenn er aber in die Schweiz einreist, erwartet ihn eine Verhaftung. Der Mann ist nun untergetaucht.
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