Terrorverdächtiger Student darf nicht an die Uni Basel
Ein 27-jähriger Iraker kann laut einem Bericht nicht mehr an der Universität Basel studieren. Der Geheimdienst stuft ihn als Gefährder ein.

Der Iraker Ali J. wird von den Sicherheitsbehörden als jihadistischer Gefährder eingestuft. Trotzdem kann er nicht ausgeschafft werden, da ihm in seiner Heimat Folter droht.
Wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet, soll die Universität Basel dem 27-Jährigen eine erneute Zulassung zum Studium verweigern. Dies, weil man vom Geheimdienst erfahren habe, dass der junge Mann gefährlich sei.
Obwohl der Strafregisterauszug von Ali J. leer sei, würde die Universität den Bericht des Nachrichtendienstes wie ein Urteil gewichten. Dagegen wehrt sich Ali J. – und erringt vor kurzem einen kleinen Sieg: Das Bundesgericht hat ihm im Prozess gegen die Universität das Recht auf einen staatlich finanzierten Anwalt gewährt.
Als Salafist in den Schlagzeilen
Der heute 27-Jährige kommt gemäss der Zeitung als Siebenjähriger aus dem Irak in die Schweiz, wie er erzählt «legal, im Flugzeug» und schafft es als Einziger seiner Klasse ins Gymnasium. Dort gerät er als Aktivist der Koranverteilaktion «Lies!» als «Salafist im Schulzimmer» in die Schlagzeilen. Der Grund ist ein Youtube-Video, das ihn zeigt, wie er im T-Shirt mit dem Logo der Gruppierung einen Islam-Vortrag vor einer Klasse hält.
Ali J. soll einer Lehrerin während einer Matura-Prüfung zudem den Handschlag verweigert haben. Gegenüber der Zeitung gibt er an, dass die «ehrenvolle Stellung» der Frau es ihm verbiete, sie anzufassen. Ali J. soll Biologie und Chemie als Matur-Schwerpunkt gewählt und danach ein Semester lang Pharmazie studiert haben. Dies sei auch der Grund, weshalb die Ermittler ihn «den Apotheker» nennen.
Im Irak festgenommen
Aufgrund eines Amtsberichts über «seine Kontakte und Aktivitäten» in der «salafistischen und jihadistischen Szene» von Basel rückt Ali J. in den Fokus des Nachrichtendienstes. Der schwerste Vorwurf: Zweimal sei der Iraker in seine Heimat gereist, habe sich dort in den Krisengebieten Syrien und Irak aufgehalten und soll Kontakte zu Terrororganisationen gepflegt haben.
Als Grund für seine Reise in den Irak, die er als 23-Jähriger angetreten hat, gibt der junge Mann gegenüber der Zeitung Heimweh an. Als er über die iranische Grenze gefahren sei, habe man ihn festgenommen. Freigelassen habe man ihn erst ein Jahr später aufgrund seiner Zusage, für den iranischen Geheimdienst Spitzel zu arbeiten und Informationen über den IS zu liefern. Danach habe er sich jedoch nie gemeldet. Insiderwissen über den IS habe er nicht.
Misstrauische Schweizer Behörden
Zurück in der Schweiz soll sich Ali J. freiwillig bei der Basler Staatsanwaltschaft gemeldet und seine Reise in den Irak gestanden haben. Sein Fall wird laut der Zeitung an das kantonale Büro des Nachrichtendienstes weitergeleitet, wo ihm jedoch niemand seine Geschichte glaubt. Ali J. landet danach im Ausschaffungsgefängnis und soll kurz darauf in den Irak ausgeschafft werden – doch nach einem halben Jahr kommt er frei.
Medien aus der ganzen Schweiz nehmen den Fall Ali J. auf und berichten von seinem Status als IS-Terrorverdächtiger. Gemäss der «Schweiz am Wochenende» geht die Schweizer Justiz daraufhin davon aus, dass diese Berichterstattung auch von den irakischen Behörden registriert wird und dem Mann nach seiner Rückschaffung deshalb Folter droht.
«Damit er im Irak nicht in Gefahr ist, muss nun die von ihm ausgehende potenzielle Gefahr in der Schweiz in Kauf genommen werden», schreibt die Zeitung. Ali J. selbst findet: «Wenn ich eine Mission hätte, hätte ich sie längst umgesetzt.» Er wolle nur eines: ein normales Leben führen, eine Familie gründen, studieren. Jeder habe ein Recht auf Bildung.
Verschiedene Ansichten an den Unis
Die Universität Basel beruft sich bei ihrem Entscheid laut der Zeitung auf ihre Studienordnung, die seit 2011 festhält, dass ausgeschlossen werden kann, wer wegen einer schweren Straftat verurteilt worden ist. An der Universität Bern hingegen gibt es gemäss der Medienstelle keine rechtliche Grundlage für eine Ablehnung von Studienbewerbern wegen Vorstrafen oder eines Sicherheitsrisikos. Auch an der ETH Zürich sei noch nie ein Studienbewerber aus diesen Gründen abgelehnt worden.
(Übernommen von 20min.ch, bearbeitet von der Redaktion Tamedia.)
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