Tempo-30-Gegner unterliegt vor Gericht
Zumikon – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zumikers gegen eine Tempo-30-Zone in letzter Instanz abgewiesen. Die Pläne für die Zone waren seit fast zwei Jahren blockiert. Im Januar 2010 setzte der Zumiker Gemeinderat Massnahmen für Tempo 30 im Quartier Rebhus/Tobelhus/Ring/Unterdorf/Tobelmüli fest. Ein Teil der Anwohner focht diesen Beschluss an. Die Gegner der Temporeduktion gelangten zuerst an den Bezirksrat Meilen, dann an den Regierungsrat des Kantons Zürich und ans kantonale Verwaltungsgericht. Überall wurde der Entscheid des Gemeinderates und der kantonalen Sicherheitsdirektion bestätigt. Zuletzt zog ein einzelner Zumiker Bewohner den Fall ans Bundesgericht weiter. Wie nun bekannt geworden ist, wies dieses die Beschwerde schon im November ab beziehungsweise trat gar nicht darauf ein. Der Gemeinderat Zumikon teilt deshalb mit, dass er die seinerzeit beschlossenen Massnahmen zur Einführung der Tempo-30-Zone im beschriebenen Gebiet jetzt umsetzen werde. Die Behörde rechnet damit, dass die Verkehrsberuhigung bis 30. Juni 2012 realisiert ist. (TA)
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