Telekomregulator verordnet der Swisscom Preissenkungen Preise für letzte Meile und Interkonnektion reduziert
Im Streit zwischen der Sunrise und der Swisscom um die Preise für die Entbündelung der «letzten Meile» und die Durchleitungsgebühren auf dem Festnetz hat der Telekomregulator Comcom dem «Blauen Riesen» erneut eine Preissenkung verordnet.
Sunrise ist damit nicht zufrieden und prüft einen Rekurs. Man habe aufgrund der Klage von Sunrise den monatlichen Mietpreis für die Leitung von der Swisscom-Telefonzentrale bis zum Hausanschluss für die Jahre 2009 und 2010 auf 17.30 Fr. beziehungsweise 16.70 Fr. gesenkt, teilte die Eidg. Kommunikation (Comcom) am Dienstag in einem Communiqué mit. Dies sei eine Reduktion um 8 bis 9 Prozent gegenüber der bisherigen Swisscom- Forderung. Darin hatte die Swisscom eine Erhöhung auf monatlich 18.80 Fr. fürs Jahr 2009 und 18.40 Fr. für 2010 verlangt. Dagegen wehrte sich Sunrise bei der Comcom und ersuchte eine Überprüfung, ob sich diese Swisscom-Preise an den Kosten orientieren würden. Mit der jetzigen Senkung steckt die Swisscom erneut eine Niederlage ein. Bereits im Jahr 2008 hatte die Comcom den Entbündelungspreis stark auf 18.18 Fr. gesenkt, nachdem die Swisscom von den Mitbewerbern ursprünglich 31 Fr. verlangt hatte. Sunrise nicht zufrieden Sunrise ist aber nicht zufrieden. Eigentlich müssten die Swisscom- Preise noch tiefer sein, teilte die Nummer zwei im Schweizer Telekommarkt in einem Communiqué mit. Dieser Ansicht sei auch der Preisüberwacher in seiner Stellungnahme zum Verfahren. Sunrise und der Preisüberwacher monieren die Berechnungsmethode für die Kosten des Festnetzes der Swisscom (sog. LRIC-Berechnung). Sunrise beklagt, dass das längst abgeschriebene Festnetz der Swisscom noch immer als vollständig neu bewertet werden könne, was zu ungerechtfertigt hohen Preisen führe. Deshalb prüfe man, «ob die verfügten Preise bzw. die verwendete Berechnungsmethode beim Bundesverwaltungsgericht wiederum angefochten werden sollen.» Auch die Swisscom will die Entscheide der Comcom eingehend prüfen. Es sei noch zu früh, um zu sagen, ob die Swisscom die Verfügungen ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen werde, erklärte Sprecher Carsten Roetz. Für eine allfällige Beschwerde habe man eine Frist bis Ende Januar. «Die Swisscom hat für diese Entscheide Rückstellungen im unteren zweistelligen Millionenbereich gebildet, die nach heutiger Einschätzung ausreichen werden», hiess es weiter. Notiz an die Redaktion: Notiz: Folgt Zusammenfassung
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