Teilrevision der Börsenverordnung tritt Anfang 2012 in Kraft
Die Teilrevision der Börsenverordnung tritt wie vorgesehen am 1.
Januar 2012 in Kraft. Die Reaktionen der durchgeführten Anhörung seien positiv ausgefallen und hätten kaum Anpassungen an den vorgeschlagenen Änderungen erfordert, teilte die Finanzmarktaufsicht Finma am Dienstag mit. Mit der neuen Börsenverordnung werden die Meldepflichten bei Erreichen von Schwellenwerten präzisiert. Demnach muss ein Anleger, der einen Grenzwert genau erreicht und dies meldet, keine zweite Meldung machen, wenn er seinen Anteil weiter erhöht und den Schwellenwert damit verlässt. Ausserdem sieht die Verordnung vor, dass ausländische Anlagefonds ihre Beteiligungen nach den gleichen Bestimmungen wie inländische offenlegen können. Dazu müssen sie jedoch ihre Unabhängigkeit von ausländischen Konzernen belegen. Die Finma hatte ihre Änderungsvorschläge Ende Juli präsentiert. Die Anhörung lief bis zum 5. September.
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