Zürcher HandelsgerichtTamedia hat in der Maisano-Affäre nicht einseitig berichtet
Das Zürcher Handelsgericht gibt dieser Zeitung nun recht und weist das Online-Magazin «Republik» an, eine Gegendarstellung zu publizieren.

Diese Zeitung hat sich vor Gericht erfolgreich gegen den Vorwurf einer einseitigen Berichterstattung in der Maisano-Affäre gewehrt. Das Online-Magazin «Republik» kritisierte, die Journalisten hätten «selektiv nur Belastendes» aus einem Untersuchungsbericht zitiert. Tamedia verlangte eine Gegendarstellung, die jedoch verweigert wurde. (Hier geht es zu allen Beiträgen in der Affäre Maisano)
Das Zürcher Handelsgericht gibt dieser Zeitung nun recht und weist die «Republik» an, die Gegendarstellung zu publizieren. Denn: In der kritisierten Berichterstattung werde «mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der schwerwiegendste Vorwurf, wonach Professor Maisano aus Eigeninteresse das Patientenwohl gefährdet habe, in der Untersuchung nicht bestätigt habe», schreiben die Richter.
Eine zweite Gegendarstellung lehnen sie hingegen ab. Ein Professor erhob in derselben Affäre schwere Vorwürfe, die Tamedia bestreitet. Weil die Aussagen im «Republik»-Interview ein Werturteil seien, könne man keine Gegendarstellung verlangen, so die Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
red
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