In Todesangst den Vater erschossen: «Angemessen und verhältnismässig»
Die junge Frau, die ihren Vater erschossen hat, ist vom Bezirksgericht Horgen freigesprochen worden. Sie habe in Notwehr und nicht mit Absicht gehandelt. Die 24-Jährige erhält 23'000 Franken Genugtuung.