Verfahren gegen IslamistenSympathien für Terror – aber keine strafbaren Handlungen
Der Winterthurer, der im Sommer 2020 den späteren IS-Attentäter von Wien besucht hat, kann aufatmen. Die Bundesanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen ihn aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Die Beteiligung am Attentat von Wien konnte Simon F. (hier rechts vor dem Bezirksgericht Winterthur im Oktober 2018) nicht nachgewiesen werden.
Foto: Keystone
Es waren happige Vorwürfe an die Adresse eines Winterthurer Islamisten: Die Bundesanwaltschaft beschuldigte Simon F. (Name geändert) unter anderem der Gehilfenschaft zu Mord und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord, weil der inzwischen fast 26-Jährige im Sommer 2020 den IS-Terroristen Kujtim F. in Wien besucht hatte.