Swisscom soll Gebühr fürs Einzahlen abschaffen
Seit Februar müssen Kunden der Swisscom für Bareinzahlungen am Postschalter drauflegen. Für den Preisüberwacher ist das nicht akzeptabel.
Die Post belastet ihre Klientel für jede Barzahlung am Schalter mit einer Gebühr. «Damit Kosten gespart werden, überwälzen immer mehr Firmen diese Gebühr auf ihre Kunden», schreibt SRF.ch. Seit dem 1. Februar dieses Jahres kommen Swisscom-Kunden nicht darum herum, diese Gebühren am Postschalter zu entrichten, wenn sie sich für eine solche Bareinzahlung entscheiden.
Die Höhe dieser Gebühr am Schalter hängt von der Art des Einzahlungsscheins ab und liegt je nach Betrag zwischen 90 Rappen und 4 Franken. Keine Kosten für den Konsumenten entstehen, wenn man die Rechnungen online bezahlt. Die Swisscom bietet kostenlose Kurse an, um das Internetbanking populär zu machen.
Das Veto von Meierhans
Internetbanking hin oder her – der Preisüberwacher ist mit der Politik der Swisscom nicht einverstanden. Für Stefan Meierhans würden mit dieser versteckten Preiserhöhung für Konsumenten, die am Postschalter bar einzahlen, die Kosten den vom Bundesrat festgesetzten Preis für einen Telefonanschluss übersteigen. Gemäss SRF.ch verlangt er, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom die Swisscom in die Schranken weist. Noch in diesem April soll die Aufsichtskommission über den Antrag des Preisüberwachers entscheiden.
Meierhans moniert, dass es grundsätzlich nicht gehe, dass Menschen, die am Schalter ihre Rechnungen bar begleichen, für ihr Verhalten bestraft werden. Vielmehr müsste die Kundschaft, die ihre Rechnungen kostengünstig übers Internet bezahle, belohnt werden.
Dem Preisüberwacher stösst zudem sauer auf, dass etliche Firmen ihre Kundinnen und Kunden nicht nur die von der Post erhobene Gebühr, sondern zusätzlich überhöhte Fantasiebeiträge aufbrummen würden. Das sei inakzeptabel, ärgert sich Meierhans. Um gegen solche Praktiken zu intervenieren, fehle ihm aber die rechtliche Grundlage.
Der Standpunkt der Swisscom
In einer Stellungnahme im vergangenen Februar teilte die Swisscom mit, sie sei der Ansicht, dass die Überwälzung der Postgebühren die festgelegte Preisobergrenze in der Grundversorgung nicht tangiere. «Der vertraglich vereinbarte Preis für die erbrachte Leistung» bleibe gleich, relativierte die Swisscom gegenüber Blick.ch. Ausserdem habe das Unternehmen den Sachverhalt abgeklärt – auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe keine Bedenken geäussert.
Die Swisscom sei zudem nicht verpflichtet, ihren Kunden sämtliche Zahlungsmöglichkeiten gratis anzubieten. Es würden zahlreiche kostenlose Alternativen existieren. Das Telekommunikationsunternehmen erachte es als «fair», wenn diejenigen Kunden für den Service der Post bezahlten, die ihn auch tatsächlich nutzten. Das Unternehmen könne damit mehrere Millionen Franken pro Jahr einsparen.
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