Swissair-Attentat von 1970: War es ein Akt der Vergeltung gegen die Schweiz?
Mehr als 40 Jahre nach dem Absturz einer Swissair-Maschine bei Würenlingen sind immer noch wichtige Fragen offen. In einer Recherche zum Bombenanschlag stellt der «Beobachter» brisante Thesen auf.
Der 21. Februar 1970 gehört zu den schwärzesten Tagen der schweizerischen Luftfahrt. An Bord der Swissair-Coronado Nidwalden, die sich auf dem Flug von Zürich nach Tel Aviv befand, explodierte unmittelbar nach dem Start eine Bombe. Kurze Zeit später stürzte die im Frachtraum beschädigte Maschine in den Wald bei Würenlingen (AG). Alle 38 Passagiere und die 9 Besatzungsmitglieder wurden getötet.
Die Bombe war in München von palästinensischen Terroristen aufgegeben und nach Jerusalem adressiert worden. Sie wurde mittels eines angeschlossenen Höhenmessers auf einer bestimmten Höhe gezündet. Laut Ermittlungen der Bundesanwaltschaft handelte es sich bei den Attentätern um zwei jordanische Staatsangehörige. Sie waren Mitglieder der palästinensischen Befreiungsfront PFLP-GC. Gemäss offizieller Darstellung richtete sich der Anschlag gegen die 15 Israeli an Bord der Swissair-Maschine.
Warum wurde das Strafverfahren eingestellt?
Die Version der Schweizer Behörden wird nun in einer Recherche des «Beobachters» stark in Zweifel gezogen. Die Zeitschrift ist nach der Auswertung verschiedener Dokumente auf etliche Ungereimtheiten gestossen. Der «Beobachter» stellt die These auf, dass die Bombe – anders als offiziell behauptet – gezielt eine Schweizer Maschine treffen sollte. Und dass es politische Gründe gegeben haben könnte, die Täter laufen zu lassen. Der «Beobachter» ging von der Frage aus, weshalb das Strafverfahren vor zehn Jahren eingestellt worden war, obwohl die Tatverdächtigen bekannt waren.
Interessante Informationen entdeckte der «Beobachter» im bisher unter Verschluss gehaltenen «Tatbestandsrapport und Schlussbericht des polizeilichen Ermittlungsverfahrens». Ausserdem erwirkte die Zeitschrift kürzlich per Gerichtsbeschluss, dass die Bundesanwaltschaft die Einstellungsverfügung herausrücken musste. In diesem Dokument sei fast beiläufig erwähnt worden, dass «im Zusammenhang mit dem Anschlag (…) erpresserische Drohungen gegen die Schweizer Behörden erfolgten».
Hinweise auf Erpressung der Schweiz
«Dieses Detail könnte ein neues Licht auf das Attentat auf Swissair-Flug 330 und auf weitere Aktionen der palästinensischen Befreiungsfront PFLP-GC werfen», vermutet der «Beobachter». «Möglich ist, dass die Schweiz damals tatsächlich genötigt oder erpresst wurde. Das Swissair-Attentat erscheint aus dieser Perspektive als Akt der Vergeltung, der – anders als bisher vermutet – tatsächlich gegen die Schweiz gerichtet war.» Hintergrund der mutmasslichen Vergeltung gegen die Schweiz könnte sein, dass im Dezember 1969 drei palästinensische Terroristen wegen eines Anschlags auf eine Maschine der israelischen Fluggesellschaft El Al in Zürich verurteilt worden waren.
Dass die Schweiz im Jahr 1970 tatsächlich erpresst worden sein könnte, zeigt der Umstand, dass sieben Monate nach dem Swissair-Absturz von Würenlingen die drei El-Al-Attentäter überraschend die Schweiz verlassen durften. Der damals zuständige Untersuchungsrichter der Bezirksanwaltschaft Bülach, Robert Akeret, sagt heute: «Wie damals die verurteilten Attentäter von der Schweiz freigelassen wurden, ist eigentlich eines Rechtsstaats unwürdig.» Allerdings habe damals eine grosse Verunsicherung geherrscht, der Terrorismus in dieser Form sei ein neues Phänomen gewesen.
Die Hintergründe des Swissair-Attentats dürften noch lange nicht aufgeklärt werden, weil die Bundesanwaltschaft nicht gewillt ist, Einsicht in alle Akten zu gewähren.
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