Swiss ID sorgt für Ärger bei Nutzern
Der Betreiber von Swiss ID hat die AGB angepasst. Doch was sich genau verändert hat, ist nicht ersichtlich.

Die Nachricht kam ohne Vorankündigung: Die knapp 900'000 Nutzer des elektronischen Identitätsnachweises Swiss ID erhielten am Montag eine E-Mail, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per sofort verändert worden seien. Dies sei nötig geworden, da die Swiss ID «immer grössere Verbreitung» finde sowie «laufend weiterentwickelt und verbessert» werde. Ein Link in der E-Mail führt auf die Website des Angebots, wo die neuen AGB aufgeschaltet sind.
Nur: Was sich genau verändert hat, ist im Internet nicht ersichtlich. Und die Regeln, die bis Anfang Woche gültig waren, sind ebenfalls nicht abrufbar. Interessierten Nutzern ist es deshalb nicht möglich, die alte und die neue Version der AGB zu vergleichen. Die Swiss ID erlaubt es Konsumenten, mit einem einzigen verschlüsselten Login Zugang zu Internetshops und staatlichen Onlineschaltern zu erhalten.
Das Vorgehen der Firma Swiss Sign, welche die Swiss ID herausgibt, irritiert viele Kunden. In den sozialen Medien verschaffen sie ihrem Unmut Luft. Für Kritik sorgen die mangelnde Transparenz bei den Änderungen und der unvorbereitete Kundendienst. «Pikant: Auch die Mitarbeiter der Swiss-ID-Hotline haben keine Zusammenfassung der Änderungen erhalten. Diese müsse noch verarbeitet werden …», schreibt ein Nutzer auf Twitter.
Die wichtigsten Änderungen
Auf Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten hat Swiss Sign einen betrieblichen Datenverantwortlichen eingesetzt. Dieser wiederum habe angeregt, dass die AGB angepasst werden, teilt Swiss Sign auf Anfrage mit. Eine wichtige Änderung erlaubt es nun Swiss ID, ein Nutzerkonto zu löschen, wenn dieses ein Jahr nicht verwendet wurde.
Weiter wurde präzisiert, in welchem Rahmen Swiss ID Angaben zu Kunden weitergeben darf. Neu dürfen Dritte Inhaberdaten nur im Auftrag und nach Weisung von Swiss Sign bearbeiten. Für gewisse Funktionen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung greift die Firma auf Dienstleistungen von externen Partnern zurück.
Nach den Reaktionen im Netz gibt sich Swiss Sign selbstkritisch: «Aufgrund von diversen und berechtigten Rückmeldungen werden wir in Zukunft Anpassungen der AGB transparenter und kundenfreundlicher kommunizieren», sagt Firmensprecher Thomas Kläusli. Das Unternehmen werde seine Kunden künftig frühzeitig informieren, «welche Änderungen bei Anpassungen unserer AGB oder Datenschutzerklärung vorgenommen wurden».
Kritik an Vorbildfunktion
Für Swiss Sign geht es um den guten Ruf: In den sozialen Medien wurde die Vorbildfunktion des Unternehmens zum Thema. Zu den federführenden Eigentümern gehören die Swisscom, die Schweizerische Post und die SBB – alles staatsnahe Betriebe. Dem Konsortium angeschlossen haben sich aber auch Finanzinstitute wie die UBS und Credit Suisse sowie die Zürcher Kantonalbank und Luzerner Kantonalbank. Bei den letzten beiden Firmen hängt ebenfalls der Staat mit drin.
Die Bürger sollten deshalb «dem Bundesrat ernsthaft die Frage stellen, ob Swiss Sign wirklich die Firma ist, der wir dereinst unsere gesamte digitale Identität anvertrauen sollen?», gibt ein anderer Twitter-Nutzer zu bedenken. Staatlich anerkannte digitale Identitäten sind von der Politik erwünscht. Der Bundesrat hat dafür die gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet. Sie teilen die Aufgaben zwischen Staat und Privatwirtschaft auf.
Das Parlament hat dem Gesetz zugestimmt: zuletzt der Ständerat während der vergangenen Sommersession. Der Nationalrat winkte die Vorlage bereits während der Frühlingssession durch. Bei den Konsumenten ist das Konzept der Eidgenossenschaft jedoch umstritten.
Nur gerade 2 Prozent der Stimmberechtigten finden es in Ordnung, dass ein privates Unternehmen wie Swiss Sign die elektronischen Ausweise herausgibt. 87 Prozent wünschen sich, dass diese Aufgabe der Staat übernimmt. Das ergab eine repräsentative Umfrage, welche Konsumentenschutzorganisationen und die Digitale Gesellschaft durchführen liessen.
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