SVP will kriminellen Ausländern den Tarif durchgeben
Die SVP findet ihre Ausschaffungsinitiative völkerrechtlich unbedenklich. An einer Pressekonferenz wies sie den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurück.

Die SVP wirbt für ihre Ausschaffungsinitiative, die am 28. November zusammen mit einem Gegenentwurf des Parlaments an die Urne kommt. Ziel des Volksbegehrens ist laut der SVP, kriminellen Ausländern «den Tarif klarzumachen».
Die durch Ausländer begangene Kriminalität hat nach Ansicht des Berner SVP-Nationalrats Adrian Amstutz «verheerende» Ausmasse angenommen. Es müsse etwas gegen den überdurchschnittlich hohen Anteil ausländischer Täter bei Mord, Diebstahl, Vergewaltigung, Drogen- und Frauenhandel unternommen werden.
Präventive Wirkung wiederherstellen
«Wir brauchen jetzt endlich einen klaren Tarif», sagte Amstutz am Freitag vor den Medien in Bern. Für Abhilfe sorgen will die SVP, indem kriminelle Ausländer für ihre Tat nicht nur eine ordentliche Strafe erhalten, sondern auch zwingend von einem Gericht des Landes verwiesen werden.
Nach Ansicht der SVP reicht es nicht, dass der Landesverweis wie nach heutigem Recht durch die Fremdenpolizei ausgesprochen wird. Nur wenn die Wegweisung wieder einen Strafcharakter habe, werde eine präventive Wirkung erzielt, sagte Gregor Rutz, Vizepräsident der SVP Zürich und früherer Generalsekretär der SVP Schweiz.
Es sei ein politischer Fehler gewesen, 2007 im Rahmen der Revision des Strafgesetzes den gerichtlichen Landesverweis als Nebenstrafe abzuschaffen und die Wegweisungskompetenz allein an die Verwaltung zu delegieren. Dies habe zu einer «höchst unterschiedlichen kantonalen Praxis» geführt.
«Völkerrechtlich unbedenklich»
Die Initiative sei im Übrigen völkerrechtlich völlig unbedenklich, widersprach Rutz dem Bundesrat und der Mehrheit im Parlament, die der SVP-Initiative Unvereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Völkerrecht vorwerfen.
Das Parlament arbeitete einen Gegenvorschlag aus, der das Hauptanliegen der Initianten – eine verschärfte Ausschaffungspraxis – aufnimmt, aber die rechtlichen Probleme ausräumt.
Laut Rutz war das unnötig. Die detaillierten Argumente gegen den Gegenvorschlag hat seine Partei bereits vor zehn Tagen erläutert. Am Freitag konzentrierte sich Rutz auf rechtliche Fragen. Das Non-Refoulement-Verbot, wonach Menschen nicht in ein Land ausgeschafft werden dürfen, in denen ihnen Todesstrafe oder Folter droht, respektiere auch die, sagte Rutz.
Davon betroffen seien aber nur wenige Fälle. Denn zum Konflikt mit diesem völkerrechtlichen Prinzip komme es nur, wenn der Straftäter ein Flüchtling sei. Dies trifft laut Rutz nur für eine Minderheit der Täter zu. Die Bevölkerung verstehe nicht, wenn aufgrund solcher Einzelfälle der Grundsatz ausgehebelt werde, wonach kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen müssten.
Vollzug nicht immer möglich
Die SVP teilt damit implizit die Ansicht des Bundesamtes für Migration (BFM), wonach nach Annahme der Initiative ein Teil der ausgesprochenen Ausweisungen nicht vollzogen werden kann – etwa mangels Papieren oder wegen des Non-Refoulement-Prinzips.
Gemäss BFM-Zahlen werden nach heutigem Recht jährlich zwischen 350 bis 400 Landesverweise ausgesprochen. Bei Annahme der Initiative wären es bis 1500 Wegweisungsentscheide und mit dem Gegenvorschlag 750 bis 800.
Aufgrund verfassungs- und völkerrechtlicher Regeln könnte nach Ansicht der Verwaltung jedoch ein guter Teil davon nicht vollzogen werden. Dieser Vorbehalt gilt sowohl für die Initiative als auch für den Gegenvorschlag
Gegen Gelder für Integration
Kritisiert wird letzterer von der SVP auch, weil er einen Integrationsartikel enthält. Mit teuren Massnahmen solle damit die Integration von Ausländern gefördert werden, kritisierte Amstutz und stellte deren Wirksamkeit infrage.
Die SVP-Vertreter wiesen den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zurück. Die SVP sei die einzige Partei, die sich konsequent für Ausländer einsetze, sagte SVP-Nationalrätin Yvette Estermann (LU), aber nur für diejenigen, welche die Gesetze achteten.
SDA/miw
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