Sudans Präsident Bashir darf Südafrika nicht verlassen
Omar Hassan al-Bashir wird wegen Verdacht auf Völkermord in Darfur gesucht. Der sudanesische Präsident soll sich in Johannesburg befinden.

Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte sudanesische Präsident Omar Hassan al-Bashir darf Südafrika vorerst nicht verlassen. Das verfügte ein Gericht in Pretoria.
Richter Hans Fabricius erklärte, Bashir dürfe das Land nicht verlassen, bis das Gericht über seine Festnahme befinde. Dies sagte die Anwältin der südafrikanischen Menschenrechtsvereinigung South African Litigation Centre.
Sie hatte am Samstagabend einen Eilantrag eingereicht, um zu erreichen, dass die südafrikanische Regierung den vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) wegen des Verdachts auf Völkermords gesuchten Bashir festnimmt.
Anwältin Caroline James sagte, die Staatsanwaltschaft habe den Richter am Sonntagmorgen um mehr Zeit gebeten, sich auf die Anhörung vorzubereiten.
Haftbefehle aus Den Haag wegen Völkermord
Der sudanesische Präsident ist Berichten zufolge wegen eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union in Johannesburg. Er hat sich in Südafrika noch nicht in der Öffentlichkeit gezeigt.
Der Internationale Strafgerichtshof forderte Südafrika auf, Bashir zu verhaften. Südafrika sei dazu verpflichtet, mahnte die Vertragsstaatenkonferenz des Gerichts in einer am Sonntag in Den Haag verbreiteten Mitteilung.
Das Strafgericht hatte zwei internationale Haftbefehle gegen den Präsidenten Sudans erlassen wegen des Verdachts auf Völkermord in der westsudanesischen Bürgerkriegsprovinz Darfur. Nach dem Grundlagenvertrag, dem Römischen Statut, sind Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Gericht verpflichtet. Südafrika ist ICC-Mitgliedstaat.
SDA/hvw
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