Sturmgewehre für Bahnpolizisten?
Die SBB möchten ihre Sicherheitskräfte mit Tasern und Schnellfeuerwaffen ausstatten. Was der Bund zur Aufrüstung in den Zügen meint.

Zur Ausrüstung eines Bahnpolizisten gehören Pfefferspray und Schlagstock, seit 2012 auch eine Pistole. Nun prüfen die SBB, ob ihr Sicherheitspersonal auch mit Tasern, Maschinenpistolen oder Sturmgewehren ausrücken darf. Bereits im April 2015 haben sich die SBB gemäss der «Neuen Luzerner Zeitung» beim Bundesamt für Verkehr (BAV) erkundigt, ob dies rechtlich möglich wäre.
Die Aufrüstung mit Maschinenpistolen, Sturmgewehren und Tasern lässt das geltende Gesetz nicht zu. «Automatische Waffen sowie die Benützung von Destabilisierungsgeräten sind ausgeschlossen», heisst es in den Erläuterungen zur Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr. SBB-Sprecher Reto Schärli sagt der Zeitung, die «Beschaffung von Langwaffen» sei ohnehin «nicht vorgesehen». Gregor Saladin, Sprecher des BAV, wiegelt ebenfalls ab: Es sei lediglich «im Rahmen der regelmässigen Kontakte zwischen Transportpolizei und BAV» über die Frage gesprochen worden. Eine konkrete Anfrage habe es vonseiten der SBB nicht gegeben.
Einsatz bei Amokläufen
Die «Neue Luzerner Zeitung» zitiert jedoch aus einem internen Bericht des BAV vom August dieses Jahres, wonach die Sache ziemlich konkret sei: «Gemäss einer Anfrage der SBB soll der Transportpolizei erlaubt werden, bei besonderer Bedrohungslage (Amokläufe, Terroranschläge) statt nur mit Pistolen nötigenfalls auch mit Langwaffen auszurücken, wie dies heute z. B. bereits auf Flughäfen der Fall ist. Dabei geht es um die Ausrüstung mit Maschinenpistolen oder Sturmgewehren (automatischen Waffen).» Auch sollen die SBB gemäss der Zeitung kurz nach der Attacke auf einen Zug der Südostbahn (SOB) im sankt-gallischen Salez Mitte August Tests mit Tasern durchgeführt haben.
Bei den SBB will man sich dazu nicht konkret äussern: «Wie alle Sicherheitsorgane in der Schweiz setzt sich auch die SBB-Transportpolizei mit der Entwicklung der Sicherheitslage und allfälligen Massnahmen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeitenden auseinander», wird Sprecher Schärli in der Zeitung zitiert.
Spezialfall Transportpolizei
Die Schweizer Zug-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen sind seit 2009 verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Passagiere und Angestellten zu sorgen und dazu eigene Sicherheitsorgane zu unterhalten oder eine Sicherheitsfirma damit zu beauftragen. Im Gegensatz zu privaten Sicherheitsdiensten ist es Transportpolizisten erlaubt, Personen vorläufig festzunehmen, auch wenn nur eine Übertretung vorliegt. Eine Tat also, die mit Busse bestraft wird, wie der Konsum von Haschisch. Auch ist es Transportpolizisten im Gegensatz zu privaten Sicherheitskräften erlaubt, Gegenstände zu beschlagnahmen. Personen wie Gegenstände müssen jedoch «möglichst rasch» der Polizei übergeben werden.
Im Gegensatz zu Kantons- oder Stadtpolizisten darf die Transportpolizei jedoch keine Personen festnehmen und in eine Zelle sperren, und sie darf ihre Schusswaffe nur zur Notwehr einsetzen. Der staatlichen Polizei hingegen ist es erlaubt, mit der Waffe auch Flüchtige zu stellen.
Novum in der Schweiz
Aufgrund ihrer Anfrage beim BAV ist davon auszugehen, dass sich die SBB-Transportpolizei näher bei der staatlichen Polizei als bei privaten Sicherheitsdiensten sieht. Der Bundesrat ist da jedoch anderer Meinung. Er stellte in seiner Antwort auf eine ständerätliche Motion Ende November 2015 klar: «Die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen sind nicht staatliche Behörden, sondern Teil der Transportunternehmen und somit letztlich Private.» Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen kam zum Schluss, die Aufgaben der Sicherheitsorgane seien «sehr eingeschränkt» und gingen «nicht wesentlich über die Rechte hinaus, die auch Privatpersonen zustehen».
Wenn nun ein solches, laut dem Bundesrat «privates», Sicherheitsorgan Maschinenpistolen oder Schnellfeuergewehre anschaffen und allenfalls einsetzen dürfte, wäre dies ein Novum in der Schweiz, schreibt die «Neue Luzerner Zeitung». Denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat: bei Kantons- und Stadtpolizeien.
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