Streit im Fall des Rütli-Bombers
Rund um die Bombe, die am 1. August 2007 auf dem Rütli detoniert war, ist ein Streit zwischen Geheimdienst und Untersuchungsrichter entbrannt. Das Dossier liegt nun beim Bundesrat.

Der Nachrichtendienst will dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Identität einer Person nicht bekannt geben, die Angaben im Fall des sogenannten Rütli-Bombers gemacht hatte. Untersuchungsrichter Hansjakob Baumgartner ist deshalb an den Gesamtbundesrat gelangt.
Baumgartner sagte in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS vom Mittwoch: «Ich bin an den Bundesrat gelangt, nachdem mir der Nachrichtendienst die Unterlagen immer noch nicht herausgegeben hat und verfügt hat, die Unterlagen nicht herauszugeben.»
Felix Endrich, Sprecher des Nachrichtendiensts, sagte im Radiobeitrag: «In der Sache geht es um die Wahrung des nachrichtendienstlichen Quellenschutzes.» «Eine Vertuschung oder eine ungerechtfertigte einseitige Beschuldigung einer Person durch falsche Spuren fand selbstverständlich nicht statt», ergänzte Endrich gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Der Nachrichtendienst stehe dem Eidg. Untersuchungsrichter auch weiterhin für Informationen zur Verfügung, bestehe aber auf dem Quellenschutz und der Einhaltung der prozessrechtlichen Bestimmungen. Definitiv entscheiden werde nun aber der Gesamtbundesrat.
Sprengstoffanschläge ohne Verletzte
Am 1. August 2007 war auf dem Rütli unmittelbar nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert. Es handelte sich um einen Feuerwerkskörper, der in 20 Zentimeter Tiefe vergraben war und mit einem Zeitzünder ausgelöst wurde.
Im September 2007 explodierten in der Innerschweiz drei weitere Sprengsätze in Briefkästen von politischen Exponenten der Rütlifeier. Verletzt wurde niemand. Im Januar 2008 wurde ein Verdächtiger verhaftet und zeitweise in Untersuchungshaft gesetzt.
Bundesrat ist zuständig
Bei der Voruntersuchung durch das Eidg. Untersuchungsrichteramt (URA) wurde bekannt, dass sich kurz nach den Sprengstoffanschlägen bei der Aargauer Kantonspolizei eine Person mit Angaben zur Sache gemeldet hatte. Die Aussageprotokolle dieser Person gelangten nie ans URA, da sich der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) eingeschaltet hatte.
Deshalb verlangte Untersuchungsrichter Baumgartner vom Nachrichtendienst DAP die Herausgabe der Unterlagen. Der DAP beantragte seinerseits beim Bundesstrafgericht, die Akten wegen «übergeordneten Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen» aus dem Untersuchungsdossier zu entfernen.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte sich Mitte Januar als unzuständig erklärt, in dieser Sache zu entscheiden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesinstanzen sei ein Departement oder der Bundesrat zuständig.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch