Strassen-Mord: 12 Jahre für Hauptangeklagten
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Mann im Gundeldinger Quartier in Basel sind am Donnerstag drei der vier Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt worden.
Gegen die beiden anderen Verurteilten verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von sechs respektive sechseinhalb Jahren. Einen vierten Angeklagten verurteilte das Gericht wegen Angriffs zu 18 Monaten bedingt. Der Mutter und einem Bruder des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung von insgesamt 40'000 Franken zu.
Beim Vorfall am 17. Mai 2009 war ein Mann durch einen Kopfdurchschuss ums Leben gekommen. Das Opfer war der Lebenspartner der Schwester von zwei Angeklagten. Die Frau hatte ihrer Familie in Bern von Misshandlungen durch ihren Partner berichtet. Darauf hatten die Brüder beschlossen, die Frau abzuholen. Mit dabei waren zwei weitere Männer.
Die tätliche Auseinandersetzung begann mit einem Angriff durch den älteren der beiden Brüder. Das Opfer wurde danach verfolgt und geschlagen. Der tödliche Schuss kam aus der Waffe des unter anderem wegen Gewaltdelikten vorbestraften 24-jährigen Hauptangeklagten.
«Aufgesetzter Schuss»
«Es war ein aufgesetzter Schuss, daran besteht kein Zweifel», hielt die Gerichtspräsidentin fest. Sie stützte sich auf ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin.
Der Hauptangeklagte hatte geltend gemacht, der Schuss habe sich gelöst, als er das Opfer mit der Waffe geschlagen habe. Dies war aber gemäss der kriminaltechnischen Abteilung der Staatsanwaltschaft technisch nicht möglich.
Aus Loyalität gehandelt
Im Gegensatz zum Antrag der Staatsanwältin sprach das Gericht den 24-jährigen Hauptangeklagten nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung schuldig. Vor allem die Tatausführung trage Merkmale eines Mordes, doch gebe es keine Hinweise darauf, dass sich der Angeklagte einen persönlichen Nutzen versprochen habe, sagte die Gerichtspräsidentin. Er habe aus Loyalität gehandelt.
Das Gericht ging davon aus, dass die Brüder den Hauptangeklagten zwar nicht ausdrücklich zur Bewaffnung aufgefordert, in ihm aber den Impuls ausgelöst haben, die Pistole mitzunehmen und einzusetzen.
Dem Tatentschluss hätten sie sich angeschlossen, indem sie den bewaffneten Freund nach Basel gefahren, ihm dort das ihm unbekannte Opfer gezeigt und bis zur Schussabgabe mitgewirkt hätten.
Weiterzug beschlossen
Die Staatsanwältin will die Urteile nicht akzeptieren: Sie will dagegen appellieren. Sie hatte für den Hauptangeklagten fünfzehn Jahre wegen Mordes und für die übrigen drei Strafen von neun respektive sieben Jahre wegen vorsätzlicher Tötung gefordert.
Auch die Verteidigerin des Hauptangeklagten erklärte bereits die Appellation. Sie hatte auf ein Strafmass von fünf Jahren und eine Massnahme plädiert. Die Verteidiger der drei Mitangeklagten hatten einen Freispruch gefordert.
Alle vier Angeklagten kommen aus der Region Bern. Der des Mordes angeklagte Mann war in einem Waisenhaus in Thailand aufgewachsen und wurde dann von einer Schweizer Familie adoptiert. Die zwei Brüder gehören zu einer Familie, die aus Sri Lanka in die Schweiz geflüchtet war. Der vierte Angeklagte stammt aus Moldawien.
SDA/jg
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