Strafmass für verleumderischen Lehrer erneut gesenkt
Das Appellationsgericht reduziert die bedingte Gefängnisstrafe auf noch zehn Monate für den bloggenden Lehrer H., der im Dauerclinch mit dem Erziehungsdepartement und der Basler Justiz steht.

Verleumdung ist kein Dauerdelikt, auch wenn die entsprechenden Aussagen im «ewigen Internet» über Jahre stehen bleiben. Verleumdungen haben einen Anfang – dann, wenn sie publik werden. Diesbezüglich musste sich die Basler Justiz vom Bundesgericht belehren lassen und den Fall von Lehrer H. teilweise neu beurteilen, den sie zu hart angefasst hatte. Lehrer H. wird für das Verfassen von einigen Blogs verantwortlich gemacht, in denen er den Behörden, insbesondere Alt-Erziehungsdirektor Christoph Eymann, Nazimethoden, kriminelles Verhalten und dergleichen vorwirft.
So standen sich gestern Lehrer H. und Gerichtspräsident Claudius Gelzer am Appellationsgericht nach der Korrektur der obersten Instanz, nach weit über einem Jahr, in Basel erneut gegenüber, um über den Umfang dieser Verleumdung im Internet zu verhandeln. Aber nur darüber. Denn in allen anderen Punkten hatte das Bundesgericht den Basler Strafverfolgungsbehörden recht gegeben: Die Beweisführung, wonach der Lehrer die bestrittenen Blogs doch selber geschrieben habe, sei von der Basler Justiz korrekt geführt worden. Der Tatbestand der qualifizierten Verleumdung sei erfüllt, in diesen Blogs werde wider besseres Wissen die Unwahrheit erzählt, fasste Gelzer das Bundesgerichtsurteil zusammen.
Blogeinträge bestritten
Mit dieser Beurteilung war Lehrer H. selbstredend nicht einverstanden. Vehement bestritt er in seinem langen «letzten Wort» vor Gericht, für zahlreiche Blogs und Schmähmails verantwortlich zu sein. Er habe nur einen einzigen Blog verfasst, in dem er die Wahrheit über seinen eigenen Fall geschrieben habe. Darin handle es sich um Sachverhalte und Worte, zu welchen er auch heute noch stehe.
Und dann rollte er seinen Fall auf, der auf die Woche genau vor 13Jahren mit einer fristlosen Kündigung seinen Anfang nahm. Er sei mit der in der Schule vertretenen Gender-Ideologie auf Kriegsfuss gestanden, was seine Kündigung provoziert habe. Während dieses Arbeitsstreits hetzte dann das Basler Erziehungsdepartement eine Baselbieter Sondereinheit auf den Musiklehrer; die Polizei umstellte sein Haus, weil man ihn für gemeingefährlich hielt. Das ED beantragte – ohne ganz konkrete Anhaltspunkte zu geben – die Zwangseinweisung des Lehrers in die Psychiatrie.
Mutmasslich war es diese traumatisierende Erfahrung, die den Krieg des Lehrers gegen die Behörden erst richtig angestachelt hat. Jedenfalls hat sich Lehrer H. auch diesmal vor Gericht nicht zurückgenommen und nahezu sämtliche Behörden, die gegen ihn arbeiten, als kriminell bezeichnet. In der Folge beantragte er einen vollumfänglichen Freispruch ohne Kostenfolge.
«Gravierende Delikte»
Im besonderen Visier von LehrerH. steht die mit dem Fall betraute Staatsanwältin Eva Eichenberger, die inzwischen rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet hat. In einer Strafanzeige bezichtigt sie H. der Verleumdung. Lucius Hagemann, Strafrichter der ersten Instanz, tat es ihr gleich und verfasste eine fast identische Anzeige mit dem Briefkopf der Staatsanwaltschaft. Beide Anzeigen sind hängig.
So gab Eichenberger gestern in ihrem Plädoyer ihre Sicht der Dinge klar: «Lehrer H. wird sich im Gefängnis wiederfinden oder im kompletten Ruin stehen», sagte sie. Gerichtspräsident Gelzer stimmte bei der Urteilsverkündigung versöhnlichere Töne an: «Wir sind der Ansicht, dass es gravierendere Delikte gibt», sagte er mit Blick auf den Aufwand, den die Justizbehörden für den Fall dieses Lehrers aufgebracht hatten. Das Gericht sehe Lehrer H. für seine Taten nicht im Gefängnis, aber man habe immerhin eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen, weil die Gesellschaft das systematische Absprechen der Ehrwürdigkeit, diese planmässige Verunglimpfung, nicht tolerieren muss. Für Betroffene sei das eine grosse Belastung.
Zuerst Sicherheitshaft
Unter Berücksichtigung des Bundesgerichtsurteils, wonach Verleumdung kein Dauerdelikt darstellt, gelten zahlreiche Blogs und Einträge als verjährt. Das Strafmass reduzierte sich von 15 Monaten Gefängnis bedingt auf zehn Monate bedingt. Richter Lucius Hagemann, wollte den Lehrer in erster Instanz noch zwei Jahre im Gefängnis sehen und setzte gleich eine 90-tägige Sicherheitshaft an.
Was bleibt, sind die immensen Verfahrenskosten, die der Lehrer zu tragen hat. Alleine aus erster Instanz betragen sie über 41'000 Franken. «Zuerst wollte man mich in die Psychiatrie stecken. Dann ins Gefängnis. Jetzt versuchen sie mich finanziell zu ruinieren», fasste Lehrer H. seine Sicht zusammen und schimpfte beim Verlassen des Saals lauthals über Gelzer, der ihn doch nicht freigesprochen hat.
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