Geldstrafe nach hartem Sex Strafgericht verurteilt Mann für brutale Sexpraktik
Bei einer eigenwilligen Sexualhandlung ist ein Mann mit seiner Nachbarin zu roh umgegangen. Er erhält eine Geldstrafe von 2250 Franken. Vom Vorwurf der Schändung und Vergewaltigung ist er freigesprochen worden.

Hätte Staatsanwältin Esther Schnyder wirklich an ihre Anklageschrift geglaubt, hätte sie ein Fünfergericht und nicht bloss ein Dreiergericht einberufen müssen. Einen derart schwerwiegenden Fall von Schändung und mehrfacher Vergewaltigung mit schwerwiegenden Körperverletzungen brachte sie vor das Baselbieter Strafgericht, dass davon auszugehen war, dass der Angeklagte zweifellos fünf oder mehr Jahre Gefängnis kassieren würde. Ein solches Urteil hätte aber von fünf Richtern gesprochen werden müssen. Bei seiner letzten sexuellen Begegnung in Folge einer angeblichen Vergewaltigungsserie – der Grund für die Anzeige – drang der Beschuldigte mit der ganzen Hand in die Vagina seiner befreundeten Nachbarin ein und verletzte sie bei diesem «Fisting» so schwer, dass die Frau nun als arbeitsunfähig gilt und dauerhaft nicht mehr als 15 Kilogramm Gewicht tragen darf.