Strafe für unbedarfte Signatur
Ein Manager hat Visa-Anträge für Chinesen unterschrieben, die aber nie in die Schweiz kamen.
Von Marco Morosoli Horgen – «Ich hätte nie gedacht, dass ein lapidarer Fehler solche Konsequenzen haben kann», sagte gestern ein 63-jähriger Schweizer vor dem Einzelrichter am Horgner Bezirksgericht. Mit Strafbefehl wurde er im Frühjahr wegen mehrfacher Täuschung der Behörden zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 3000 Franken und einer Busse von 4000 Franken verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte Schengen-Visa für acht Chinesen unterschrieben. Dem Geschäftsleiter einer international tätigen Firma war aber schon bei der Signatur klar, dass die Asiaten nie in seiner Schweizer Niederlassung, sondern in einem osteuropäischen Schengen-Land arbeiten würden. Für die Staatsanwaltschaft ist dieser Vorfall eine klare Angelegenheit: Der Manager habe die Behörden getäuscht. Das erstinstanzliche Urteil kann dieser aber nicht nachvollziehen. Deshalb hat er Einsprache erhoben. Die Handlung an sich bestritt der Angeklagte auch gestern nicht: «Ich habe die Visa-Gesuche unterzeichnet. Ich wollte damit aber niemanden täuschen.» Er bezeichnete die von ihm geleisteten Unterschriften vielmehr als «Routinevorgang». Doch er versprach: «Ich werde in Zukunft nichts mehr unterzeichnen, das ich vorher nicht auswendig kenne.» Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant nicht «in böser Absicht» gehandelt habe. Er betrachtet weiter die Höhe der Busse als nicht angemessen. Diese sei zudem mit falschen Annahmen berechnet worden. So gehe es nicht an, zum Einkommen des Geschäftsmannes von 30 000 Franken pro Monat noch den Vermögensertrag von rund 25 000 Franken pro Monat hinzuzuzählen. So werde ja seine Ehefrau mitbestraft. Der Verteidiger forderte deshalb einen Freispruch, wenigstens aber eine Reduktion der hohen Geldstrafe. Das Urteil steht noch aus.
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