Strafe für unbedarfte Signatur?
Ein Manager hat Visa-Anträge für Chinesen unterschrieben, die aber nie in die Schweiz kamen. Ihm droht eine bedingte Busse von 180 000 Franken.
Von Marco Morosoli Horgen – «Ich hätte nie gedacht, dass ein lapidarer Fehler wie dieser solche Konsequenzen haben kann», sagte gestern ein 63-jähriger Schweizer vor dem Einzelrichter am Horgner Bezirksgericht. Mit Strafbefehl wurde er von der Vorinstanz im Frühjahr wegen mehrfacher Täuschung der Behörden im Sinne des Ausländergesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 3000 Franken und einer Busse von 4000 Franken verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte Schengen-Visa für acht Chinesen unterschrieben. Dem operativen Geschäftsleiter einer international tätigen Firma im Bezirk war aber schon bei der Signatur klar, dass die Asiaten nie in seiner Schweizer Niederlassung, sondern in einem osteuropäischen Schengen-Land arbeiten würden. Für die Staatsanwaltschaft ist dieser bei einer Routinekontrolle festgestellte Vorfall eine klare Angelegenheit: Der Manager habe die Behörden getäuscht. Das erstinstanzliche Urteil kann er aber nicht nachvollziehen und hat dagegen Einsprache erhoben: «Ich bin sprachlos.» Die Handlung an sich bestritt der Angeklagte auch gestern nicht: «Ich habe die Visa-Gesuche unterzeichnet. Ich wollte damit aber niemanden täuschen und auch nicht den Staat betrügen.» Er bezeichnete die von ihm geleisteten Unterschriften vielmehr als «Routinevorgang». Doch er versprach dem Richter: «Ich werde in Zukunft nichts mehr unterzeichnen, das ich vorher nicht auswendig kenne.» Ohne «böse Absicht» Sein Verteidiger betonte in seinem Plädoyer noch einmal, dass sein Mandant nicht «in böser Absicht» gehandelt habe. Er betrachtete auch die Höhe der Busse als nicht angemessen. Diese sei zudem mit falschen Annahmen berechnet worden. So gehe es nicht an, zum Einkommen des Geschäftsmannes von 30 000 Franken pro Monat noch den Vermögensertrag von rund 25 000 Franken pro Monat hinzuzuzählen. Denn so werde ja seine Ehefrau mitbestraft. Vom Einzelrichter fordert der Verteidiger deshalb einen Freispruch, wenigstens aber eine Reduktion der hohen Geldstrafe. Ein Thema war bei der Verhandlung auch eine andere Verfehlung des 63-Jährigen. Er wurde im Herbst 2009 erwischt, als er betrunken mit einem Auto unterwegs war. Dafür wurde er aber schon bestraft. Für diese Blaufahrt entschuldigte sich der Geschäftsmann gestern: «Ich habe einen Fehler gemacht.» Ob der gestern angeklagte Mann mit seinen Forderungen durchkommt, ist noch nicht entschieden. Der Einzelrichter sagte nach der gestrigen Verhandlung, dass er sein Urteil schriftlich verkünden werde.
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